Wenn ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG) mit einem Stromverbrauch von mehr als 10GWh/a und Energiekosten größer 14% der Bruttowertschöpfung für das Jahr 2013 die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG in Anspruch nehmen möchte, muss es bis zum Stichtag 30.06.2013 ein ISO50001 Zertifizierungs-Testat in den Händen halten, oder eine gültige EMAS Registrierung besitzen.
Grundsätzlich ist es jetzt, Ende Dezember 2012, schon sehr spät, um mit der Implementierung eines Energiemanagemesystems zu beginnen, wenn die Erstzertifizierung erreicht werden soll.
Der hier kostenlos bereitgestellte GALLEHR+PARTNER Infobrief Energiemanagement 04-2012 diskutiert auf Basis von eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit den Umweltgutachtern der KPMG Cert den Zeitplan, um diese Herausforderungen nach dem EEG für einen Standort zu erfüllen.
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