Seit Anfang 2013 gelten für die Entlastung der energieintensiven Industrie von der Energie- und Stromsteuer im Wege des so genannten „Spitzenausgleiches“ zum Teil neue Voraussetzungen. Fraglich war in diesem Zusammenhang bisher noch, wie die Einführungsphase bis 2015 genau zu gestalten ist, sodass auch ohne vollständige ISO50001 Testierung die Anforderungen für die Erlangung des Spitzenausgleichs erfüllt sind.
Am 31. Juli 2013 wurde nun die entsprechende Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) veröffentlicht. Diese Verordnung regelt unter Anderem die Anforderungen an den Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems nach § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz.
Dieser kostenlos herunter zu ladene GALLEHR+PARTNER Infobrief Energiemanagement 02-2013 behandelt das Thema der Einführungsphase nach SpaEfV §5 mit dem Fokus auf die Anforderungen der Einführung nach ISO 50001 für das Jahr 2013.
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