Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel (BEHG): Bundeskabinett beschließt Verordnungen/ Infoveranstaltung des DEHSt zum Vollzug des BEHG

EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung

04.12.2020

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett die lang erwartete Brennstoffemissionshandelsverordnung BEHV (Register und Verkauf) und die Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2022 beschlossen.

Die EBeV 2022 (im Referentenentwurf bisher als Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 – BeV 2022 bezeichnet) beschäftigt sich mit der Emissionsberichterstattung im Brennstoffemissionshandel und gilt zunächst ausschließlich für die Periode 2021 und 2022.

Die BEHV wiederum regelt den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel und das nationale Emissionshandelsregister.

Eine erste inoffizielle Lesefassung hat die DEHSt  im Rahmen der heutigen (04.12.2020) Infoveranstaltung zum Vollzug des BEHG auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.

Die Folien zur Veranstaltung werden lt. Mitteilung der DEHSt im Nachgang auf ihrer Website zur Verfügung gestellt.

Noch ausstehend ist darüber hinaus die die Carbon-Leakage Verordnung, diese ist noch im Entstehungsprozess.

Wir werden in Kürze dazu mehr berichten.

Folgende Tätigkeiten führen wir durch: