Zusammenfassung und nächste Schritte
Im Rahmen der Informationsveranstaltung „Vollzug des Brennstoffemissionshandelsgesetz“ am 04.12.2020 hat die für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Behörde, die DEHSt, weitere Einblicke in die operative Umsetzung bezüglich des BEHGs gewährt.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben und erläutern, was an operativen Tätigkeiten hinsichtlich Kontoeröffnung beim nationalen Emissionshandelsregister und Kommunikation mit der DEHSt via virtueller Poststelle auf sie zukommt.
Kontoeröffnung beim nationalen Emissionshandelsregister
Für eine Teilnahme ist ein Konto im nationalen Emissionshandelsregister zu eröffnen. Das nationale Emissionshandelsregister ist eine Datenbank in der die (elektronischen) Zertifikate gehalten und genutzt werden können. Dieses ist vergleichbar mit einem Online Banking System.
Aus Sicht des Verantwortlichen besitzt das nationale Emissionshandelsregister die folgenden Aufgaben:
Kontenmanagement: Umfasst die Kontoeröffnung durch den Kontoinhaber und die Ernennung von Bevollmächtigten. Bevollmächtigte sind dabei natürliche Personen, die durch den Kontoinhaber benannt werden können.
Handel: Übertragung von Zertifikaten
Erfüllung von Pflichten: Eintragung der Emissionen und Abgabe
Kontoarten
Grundsätzlich wird zwischen zwei Kontoarten unterschieden: Dem Compliance- und dem Handelskonto.
Mit dem Compliance- als auch dem Handelskonto sind Sie in der Lage mit Zertifikaten zu handeln und am Verkaufsverfahren teilzunehmen. Des Weiteren können beide Konten auf Antrag durch einen BEHG-Verantwortlichen eröffnet werden.
Der Unterschied zwischen den beiden Konten ist jedoch, dass nur bei einem Compliancekonto Emissionen eingetragen und abgegeben werden können. Dieses wurde daher speziell für die BEHG-Verantwortlichen (Inverkehrbringer) entwickelt.
Die Möglichkeit zur Kontoeröffnung soll geplant im Frühjahr 2021 ermöglicht werden. Der Erwerb von Zertifikaten ist geplant ab der zweiten Jahreshälfte via einer beauftragten Stelle durch Zulassungsberechtigte möglich.
Weitere Details zur Kontoeröffnung sowie Informationen zum Zulassungsverfahren werden von Seiten DEHSt/UBA noch zur Verfügung gestellt.
Wir empfehlen, eine zeitnahe Kontoeröffnung anzustreben und mind. 90% der für 2020 benötigten Zertifikate in 2021 zu erwerben, um gemäß Nachkaufregel alle Zertifikate zum Preis für 2020 erwerben zu können.
Wie mit der DEHSt kommuniziert wird…
Die DEHSt schreibt zur Kommunikation den rein elektronischen Weg mit Schriftformersatz über die Virtuelle Poststelle (VPS) vor. Hierbei müssen der DEHSt zugesandte Datenmitteilungen (z.B. Emissionsbericht, welcher unter Nutzung eines noch einzurichtenden Formular Management Systems (FMS) zu erstellen ist) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Ab dem Jahr 2022 wird erstmalig die QES und die Einrichtung eines VPS-Posfachs benötigt.
Zusätzlich plant die DEHSt zur Übermittlung der Anträge auf Einrichtung eines Kontos im nEHS eine Authentifizierung über den EKONA Identifizierungsdienst mit einem ELSTER Unternehmenskonto direkt im nEHS-Register umzusetzen.
Die konkreten Vorgaben für die elektronische Kommunikation nach § 17 BEHG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die Kommunikation mit und von der DEHSt findet zusammenfassend auf drei Ebenen statt:
- Dem nationale Emissionshandelsregister, einer Datenbank zur Haltung und Nutzung der elektronischen Zertifikate
- Der virtuellen Poststelle (VPS), als rein elektronischer Weg mit Schriftformersatz zur Übersendung der notwendigen Dokumente
- Und dem Formular Managementsystem (FMS), wo die Vorlagen für die Erstellung der notwendigen Dokumente (z.B. Emissionsbericht und Überwachungsplan) zu finden sind.
Sowohl bei der Kontoeröffnung, Kontoführung, Kauf und Verkauf von Zertifikaten, Erstellung des Emissionsberichts unter Nutzung des FMS als auch der Einrichtung und Kommunikation via VPS bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an.
Zu den Themen Monitoring und Berichterstattung sowie Verkauf via beauftragter Stelle werden wir in unseren nächsten Beiträgen ausführlicher berichten.
Autor: Sina Barragan, GALLEHR+PARTNER
Folgende Tätigkeiten führen wir durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit