NIMS Liste Europäischer Emissionshandel (EU-ETS): Vorläufige Zuteilungsmengen für den ersten Zuteilungszeitraum (2021 bis 2025) veröffentlicht
Am 14.06.2021 wurde die lang ersehnte NIMS Liste von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlicht und am 16.06.2021 gleich das erste mal korrigiert.
In der so genannten NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 (EU-ZuVO) sind die vorläufigen freien Zuteilungsmengenvon European Emissions Allowances (EUA) an die stationären Bestandsanlagen in Deutschland für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 aufgelistet.
Die NIMS Liste steht hier zum kostenlosen download bereit.
Der Carbon Leackage Faktor wurde hierbei schon berücksichtigt, allerdings sind die genannten Zuteilungsmengen so zu verstehen, dass die Anlagenbetreiber diese in der Anzahl auf jeden Fall nicht auf ihr Konto überwiesen bekommen. Die endgültigen Zuteilungsmengen berücksichtigen dann den linearen Kürzungsfaktor für Stromerzeuger sowie den sektorübergreifenden Korrekturfaktor von 1 für alle anderen Anlagen. Die reale freie Zuteilung hängt jedoch noch von der realen Entwicklung der jeweiligen Aktivitätsraten in den Zuteilungselementen ab, die in den jährlichen Zuteilungsdatenberichten an die DEHSt übermittelt werden. Die reale Zuteilung für das Jahr 2021 hängt entsprechend neben der Informationen in der NIMS Liste auch von den Zuteilungsdatenberichten der Jahre 2019 und 2020 ab.
Unsere Emissionshandels-Dienstleistungen umfassen hierbei -soweit uns aufgrund rechtlicher Bestimmungen gestattet- insbesondere:
- Strategische Beratung und Optimierung
- 1°bis 360°Unterstützung
- Erstellung von Zuteilungsanträgen, Überwachungsplänen, Zuteilungsdatenberichten, Emissionsberichten
- BEHG Betroffenheits-Checks, Management und Optimierung
- Vermeidung von Doppelbelastungen ETS/BEHG
- Wechsel zwischen EU ETS und BEHG
- Weitere Dienst- und Hilfeleistungen (VPS Backup, Kontoeröffnungs- und Kontoführungssupport, Unterstützung beim Handel etc.)