Revision des europäischen Emissionshandels im Kontext von Fit for 55

Status der Umsetzung der Revision des EU-ETS

Ausgehend durch die abgeschlossenen EU-Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, des EU-Parlamentes sowie des EU-Rates folgen aus dem Beschluss im Rahmen von Fit for 55 zukünftig weitreichende Änderungen zu den Themen Carbon Border Adjustment Mechanism, EU-Emissionshandel II (EU-ETS II), RePowerEU, sowie der Revision des europäischen Emissionshandels.

  • EU-Trilog-Verhandlungen erreichen Einigung am 18.12.2022
  • Nächster Schritt ist die Ausarbeitung entsprechender Gesetze und Verordnungen
Status der Umsetzung der Revision EUETS
Revision des europäischen Emissionshandels im Kontext von Fit for 55

 

Übersicht Ergebnisse der EU-Trilog-Verhandlungen

Anpassung des Reduktionsziels für alle im europäischen Emissionshandel erfassten Anlagen bis 2030 von 40 % auf 62 % im Vergleich zum Jahr 2005 Emissionen einzusparen.
Weitere relevante Änderungen:

  • Zusätzliche Kürzung des Caps in zwei Schritten (Rebasing):
      • 2024: 90 Mio. t CO₂
      • 2026: 27 Mio. t CO₂
  • Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors:
      • 2024-2027: 4,3 %
      • 2028-2030: 4,4 %
  • Zertifikatsentnahme durch Marktstabilitätsreserve soll weiterhin 24 % betragen:
      • Der Grenzwert, ab dem eine Entnahme durchgeführt wird, soll dabei 400 Mio. Zertifikate betragen.
      • Die Marktstabilitätsreserve soll bei „übermäßigen Preisschwankungen“ zukünftig auch automatisch Zertifikate in den Markt abgeben können
  • Einbeziehung der Abfallverbrennung, voraussichtlich ab 2028:
      • Nach voriger Prüfung durch EU-Kommission bis 31.12.2026
  • Neue weitere Voraussetzungen für zukünftige kostenlose Zuteilung:
      • Durchführung von erfassten Maßnahmen aus Energieaudits
      • In bestimmten Sektoren sind Klimaneutralitätspläne für die entsprechen Anlage maßgeblich
      • Die 20 % CO₂-ineffizientesten Unternehmen müssen Dekarbonisierungskonzepte erstellen
      • Bonus-Malus-System kann bei Nichteinhaltung bis zu 20 % der Zuteilung kürzen
  • Schrittweise Einführung der Compliance-Pflicht des Schifffahrtssektors:
      • 2024: Für 40 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
      • 2025: Für 70 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
      • 2026: Für 100 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
  • Aufstockung des Innovationsfonds um 575 Mio. EUA:
      • Gegenwert bei 80 € / EUA 46 Mrd. € plus u.U. weitere Aufstockung durch Versteigerung 1 Mrd. Zertifikate durch EU-Parlament
  • Verpflichtung der Mitgliedsstaaten 100 % der Einnahmen aus ETS in Klimamaßnahmen zu investieren

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von CBAM betroffenen Sektoren:

    • Sektoren: Zement, Aluminium, Düngemittel, Stahl und Eisen, Wasserstoff, Strom
    • Schrittweise Absenkung der kostenlosen Zuteilung:
Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von CBAM betroffenen Sektoren:
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Inhalte der EU-Risikostrategie für CBAM

(Carbon Border Adjustment Mechanism bzw. CO₂-Grenzausgleichsmechanismus)

  • Einführung einer rechtlichen Garantie, falls Probleme bei der Umsetzung von CBAM entstehen:
      • schnelleres Reduzieren von kostenlosen Zertifikaten für betroffene Sektoren wird eingestellt
  • Exportorientierte Mitgliedsstaaten erhalten für betroffene Industrie zusätzlich mehr als 3,5 Milliarden Euro aus ETS-Erlösen als Unterstützung in Richtung Klimaneutralität
  • Mitgliedsstaaten können zusätzliche Mittel aus nationalen Einnahmen zur Unterstützung nutzen.
  • Für spezielle Carbon-Leakage gefährdete Industriesektoren im Kontext des CBAM, gibt es voraussichtlich Unterstützung von maximal 50 Milliarden Euro bis 2030.
  • Vereinbart wurde eine Revisionsklausel, die im Falle von trotzdem auftretenden Schwierigkeiten, zusätzliche Maßnahmen einleitet.

Finanzierung von RePowerEU

  • Der europäische Emissionshandel soll 20 Mrd. € für RePowerEU bereitstellen
      1. 40 % des Betrags soll durch vorzeitige Versteigerungen durch die Mitgliedsstaaten zusammenkommen (Frontloading)
      2. 60 % des Betrags sollen aus dem Innovationsfond bereitgestellt werden.

–> Geringerer Einfluss auf das CAP des EU-ETS im Vergleich zu vorigen Vorschlägen

  • Vorzeitig versteigerte EUAs (Frontloading) werden voraussichtlich im Zeitraum 01.2027-12.2030 weniger versteigert –> Keine größere Auktionsmenge, als geplant
  • Wirkung auf EUA-Markt:
      1. Mittelfristig geringfügig höhere EUA-Verfügbarkeit (2023-2025)
      2. Mittel- bis langfristig geringere EUA-Verfügbarkeit (2026-2030)

 

Einmalige Anpassungen des CAPs in Bezug zur ursprünglichen Regelung

 

Einmalige Anpassungen des CAPs in Bezug zur ursprünglichen Regelung
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Ursprünglich geplante Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode

 

Ursprünglich geplante Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode
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Voraussichtliche Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode

 

Voraussichtliche Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode
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GALLEHR+PARTNER® hat sich mit dem Anspruch Lotse für die Industrie in eine wettbewerbsfähige und klimafreundliche Zukunft zu sein, als ein führender Anbieter von Klimaschutz-, Energieeffizienz- und nachhaltigen Energiebeschaffungs-Dienstleistungen etablieren können.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: