EU-Durchführungsverordnung für Pläne zur Klimaneutralität veröffentlicht
Unternehmen, die Teil des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) sind und für ihren Sektor besonders viel Kohlenstoffdioxid verursachen, sollen nun stärker in die Pflicht genommen werden, ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren.
Von der Pflicht zur Veröffentlichung der sogenannten Pläne zur Klimaneutralität sind Unternehmen betroffen, welche zu den 20 % mit den höchsten spezifischen Treibhausgasemissionen gehören. Identifiziert werden diese Unternehmen durch den Abgleich ihrer individuellen Emissionswerte pro produzierter Produktmenge sowie des sektorspezifischen Benchmarks. Dabei ist das 80. Perzentil des spezifischen Sektors hinzuzuziehen.
Dies sieht die neue Verordnung (EU) 2023/2441 der EU-Kommission vor, welche am 31. Oktober 2023 durch die Kommission angenommen wurde. Sie ist Teil des „Fit für 55″-Pakets der EU-Emissionshandel-Richtlinie (2003/87/EG). Die Verordnung sieht die Verpflichtung zur Erstellung von konkreten Plänen vor, wie Treibhausgasemissionen in den folgenden Jahren reduziert werden sollen. Dies hat im Rahmen der Klimaneutralitätspläne zu erfolgen. Mögliche Sanktionen bei Nicht-Einhaltung bestehen anhand einer Kürzung der kostenlosen Zuteilung im Europäischen Emissionshandel i.H.v. 20 % (vgl. Artikel 10a Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG gemäß der 13. Änderung durch die Richtlinie (EU) 2023/959).
Die zusätzliche Erstellung von Klimaneutralitätsplänen ist aufwendig und Unternehmen, die früh in eine Verbesserung ihrer Klimabilanz investiert haben, müssen keine Belastung fürchten. Ihnen werden kostenlose Zuteilungen wie bisher zugeteilt.
Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® kann Sie bei Bedarf gerne bei der Überprüfung Ihrer produktspezifischen Emissionen in Kontext der Klimaneutralitätspläne unterstützen. Sprechen Sie uns einfach hier direkt an.
Wer ist betroffen?
Die EU-Kommission hat die 80. Perzentile spezifischer Sektoren veröffentlicht. In jedem Sektor wurde die Kohlenstoffdioxiderzeugung pro erzeugter Produktionsmasse [t CO₂/t Produkt] aller Unternehmen zusammengetragen. Das 80. Perzentil ist der Wert, unter dem 80 % der Unternehmen liegen. In der folgenden Tabelle wurden diese spezifischen Benchmarkwerte zusammengetragen.
Falls ein Unternehmen mehr CO₂ pro Produktionsmasse erzeugt als dieser Benchmarkwert angibt, muss es künftig konkrete Pläne zur Erreichung von Klimaneutralität vorlegen. Wollen diese Unternehmen weiterhin kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten erhalten, müssen sie diese Pläne, mit dem Ziel der Klimaneutralität 2050, in geregelter Form erstellen.
Was ist der Inhalt?
Der Anhang des Entwurfs regelt die Mindestinhalte dieses Klimaneutralitätsplans. Neben allgemeinen Informationen und Genehmigungskennungen müssen Angaben über die historischen Emissionen spezifisch für die Aktivitätsniveaus jedes vergangenen Jahres und jeder Teilanlage mitaufgenommen werden. Weiterhin ist eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen und Investitionen, sowie der konkreten Etappen- und Emissionsziele bis 2025 oder in den darauf folgenden Fünfjahreszeiträumen zu erstellen, aus denen der Weg zur Erreichung der Klimaneutralität ersichtlich wird. Die Erreichung der Ziele soll u.a. durch die Beschreibung der erwarteten Auswirkungen garantiert werden.
Diese Auswirkungen sollen in folgende Kategorien eingeteilt werden:
- Umstellung auf emissionsarme oder -freie Technologien
- Energieeffizienz und Energieverbrauchsminderungen
- Umstellung von fossilen Brennstoffen auf:
- Wasserstoff
- Elektrizität (auch wie der Einbezug aus erneuerbaren Quellen gefördert wird)
- Nachhaltige Biomasse (gemäß Artikel 38 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066)
- Alternative Kraftstoffe aus Abfallströmen
- Andere Quellen erneuerbarer Energie
- Ressourceneffizienz, einschließlich des Recyclings und der Verringerung des Materialverbrauchs
- Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCU/CCS)
Das Streben nach Klimaneutralität
Nach einem Fünfjahreszeitraum sind es unter Umständen andere Unternehmen, die am stärksten emittieren und somit zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen verpflichtet sind, sofern sie weiterhin kostenlose Emissionszertifikate erhalten wollen.
Das fördert das Streben eines Unternehmens, Emissionsreduktionen zu erreichen. Weiterhin gelingt eine THG-Minderung in allen Sektoren, da die stärksten Emittenten in jedem Sektor nun dazu gedrängt werden, konkrete und realistische Klimaneutralitätspläne zu erstellen. Auf kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten zu verzichten, würde einen großen finanziellen Schaden mit sich ziehen.
Die Anzahl an Emissionszertifikaten sowie der Anteil an kostenlosen Zuteilungen werden in den folgenden Jahren sukzessiv reduziert und soll langfristig durch die CBAM, dem Carbon Border Adjustment Mechanism zur Vermeidung von Carbon Leakage, als Klimaschutzinstrument abgelöst werden.
Transparenz mit Datenschutz
Bereits im frühen Entwurf der Durchführungsverordnung wurde die Veröffentlichung der Klimaneutralitätspläne beschlossen. Dies wurde aus Gründen der Transparenz getroffen. Unternehmen sollen einsehen können, welche Maßnahmen andere Unternehmen ergreifen, um diese eventuell für sich adaptieren zu können. Weiterhin hilft es Unternehmen bei dem Aufbau, der Protokollierung und der Berechnungsmethodik. Der Schutz sensibler Daten wird über Beantragungen zur teilweisen Unterlassung der Veröffentlichung gewährt. Der Abgleich mit dem Vorgehen ähnlicher Betriebe ist ein wichtiger Aspekt zur Erreichung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Dekarbonisierung. Abzuwarten bleibt die Veröffentlichung der angekündigten Plattform zur Veröffentlichung der Klimaneutralitätspläne.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage sowie in unserem Newsletter.
Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:
- Erstellung von förderfähigen Transformationskonzepten inkl. Zielentwicklung, Strategieentwicklung und Managementberatung zur wirksamen Zielerreichung
- Unterstützungsarbeit bei der Antragstellung auf Strompreiskompensation
- BEHG-Carbon-Leakage Verordnung (BECV) – Beantragung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 – VALERI
- Entwicklung, Einführung und Betrieb von Energie-, Umwelt- und Klimamanagementsystemen
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese beraten und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.