Weiterführende CBAM-Informationen für Unternehmen betreut von GALLEHR+PARTNER®

Kunden von GALLEHR+PARTNER® und deren Partnerunternehmen bieten die Darstellungen dieser Webseite weiterführende Hinweise, Anleitungen und praktische Unterstützung den Anforderungen des Carbon Boarder Adjustment Mechanism begegnen zu können. Sie finden hier Erläuterungen zur CBAM-Terminologie, spezifische CBAM-Formulare von GALLEHR+PARTNER® als Download, Video-Anleitungen zu entsprechenden CBAM-Formularen und weitere Informationen zu CBAM-Themen. Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Video-TutorialGlossarCBAM-Dienstleistungsangebot

Video-Anleitungen zu den GALLEHR+PARTNER® CBAM-Dokumenten

Diese Videos zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die von GALLEHR+PARTNER® bereitgestellten CBAM-Dokumente ausfüllen haben. Die Buchstaben S, für Lieferant (Eng: supplier)  und M, für Hersteller (Eng: manufacturer) zeigen, an wen sich die Videos im Allgemeinen richten. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie sich die Videos aus einer anderen Rolle ansehen.

Video-Tutorial: S filling 01_purchase_list


Video-Tutorial: M1 filling B_Base_Data Dokument

Download: Dokument "B_BASE_DATA"

Video-Tutorial: M2 filling C_Emissions_Data Dokument

Download: Dokument "C_EMISSIONS_DATA"

Glossar

Ein Lieferant ist jemand, der Waren einkauft und diese weiterverkauft. Er betreibt nicht die Anlagen, in denen diese Waren hergestellt werden.

Ein Vorlieferant ist jemand, der Waren an einen anderen Lieferanten weiterverkauft. Er stellt die Waren nicht her und steht auch nicht in direktem Kontakt mit dem europäischen Importeur.

Der Begriff Hersteller wird gleichbedeutend mit dem Begriff Betreiber verwendet. Also die juristische Person, die Anlagen betreibt, welche CBAM-Waren produziert.

Im CBAM-Wortlaut ist der Betreiber das Unternehmen, das eine oder mehrere Anlagen betreibt, in denen CBAM-Waren hergestellt werden.

Eine Installation bezieht sich auf die Fabrik oder den Prozessweg, in dem CBAM-Waren hergestellt werden. Es ist nicht notwendig, alle beteiligten Maschinen/Werkzeuge zu nennen, sondern nur die gesamte Anlage. Für CBAM ist die relevante Anlage immer die Letzte, die das Gut im Wesentlichen verändert (schmelzen, umformen, pressen, ...). Das Verpacken und Montieren von Teilen zählt nicht als wesentliche Veränderung.

Glossar

Der Begriff "eingebettete Emissionen" bezieht sich auf die Treibhausgasemissionen, die mit der Produktion dieser Ware verbunden sind. Im Allgemeinen wird der Wert ermittelt, indem die Emissionen einer Fabrik/Anlage berechnet und die Gesamtemissionen durch alle in dieser Fabrik/Anlage im Berechnungs-/Verfolgungszeitraum produzierten Güter geteilt werden.

Die EU-Kommission hat eine Liste mit Emissionswerten für jeden von der CBAM-Verordnung erfassten CN-Code veröffentlicht. Diese Werte gelten für alle Produkte, die unter den jeweiligen CN-Code fallen und werden in der Einheit t CO2/t Produkt angegeben. Die Werte sind globale Werte, d.h. sie gelten für die Produktion in jedem Land. Die Werte umfassen direkte und indirekte Emissionswerte. Standardemissionswerte können nur bis zum 31.07.24 verwendet werden, danach müssen die spezifischen eingebetteten Emissionen, die durch die jeweilige Fabrik/Anlage entstehen, gemeldet werden.

Direkte Emissionen sind Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verarbeitung des Gutes entstehen. Zum Beispiel die Emissionen, die bei der Verbrennung von Koks und Erdgas in einem Hochofen entstehen.

Indirekte Emissionen sind Treibhausgasemissionen, die indirekt verursacht werden. Benötigt eine Anlage zum Beispiel Strom für die Verarbeitung einer Ware, so sind die indirekten Emissionen diejenigen, die bei der Stromerzeugung für die bestimmte Strommenge freigesetzt werden.

Questions and Answers:

Nein. Die für CBAM relevante Anlage ist die letzte Anlage, in der tatsächliche Veränderungen an den Waren vorgenommen werden (z.B. Walzen, Schmelzen, Schneiden, ...). Das Verpacken und Zusammenfügen verschiedener Teile wird nicht als tatsächliche Veränderung der Ware angesehen.

Nein. Die Anlage setzt sich aus allen Maschinen/Werkzeugen zusammen, die für die Herstellung einer Ware erforderlich sind. Eine Anlage für Eisen- und Stahlerzeugnisse kann beispielsweise bestehen aus: einem Hochofen, einem Stahlerzeugungsprozess (z. B. Linz-Donawitz-Stahlerzeugung) und einem Warmwalzprozess. Es ist nicht erforderlich, alle beteiligten Maschinen/Werkzeuge zu nennen, sondern nur die gesamte Anlage.

Berichtet werden muss immer nur die letzte Installation, die erhebliche Änderung am Gut durchgeführt hat. Bei der Ermittlung der eingebetteten Emissionen müssen allerdings auch Emissionen aus Vorprozessen bedacht werden. Nur die Emissionen bei der Gewinnung der Rohstoffe ist von CBAM ausgeschlossen, wenn aber vor Ihren Bearbeitungsschritten die Rohstoffe bereits bearbeitet wurden, müssen diese Emissionen mit einberechnet werden.

Zu Beginn der CBAM-Übergangszeit (die ersten drei Berichte) ist es erlaubt, Standardemissionswerte anstelle von spezifischen Emissionswerten zu verwenden. Die EU-Kommission hat eine Liste von Standardemissionswerten auf der Grundlage des CN-Codes veröffentlicht. Sie können diese Liste hier finden: LINK. Die Standardemissionswerte können für die ersten drei Berichte uneingeschränkt verwendet werden. Danach muss eine gute Begründung vorgelegt werden, wenn die Standardwerte verwendet werden sollen.

Questions and Answers:

Der Begriff spezifische eingebettete Emissionen bezieht sich auf die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung eines Gutes anfallen, z. B. wenn bei der Produktion die Verbrennung fossiler Brennstoffe erforderlich ist oder wenn Strom benötigt wird (der oft durch CO2-emittierende Prozesse erzeugt wird). Das bedeutet, dass bei der Herstellung dieses Artikels eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen entstanden ist, die diesem Gut zugeordnet werden sollte, um die erzeugten CO2-Emissionen im Auge zu behalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die spezifische eingebettete Emission von Gütern zu bestimmen. Die folgende Frage bezieht sich darauf, welche Methoden von der EU-Kommission anerkannt sind. Im Allgemeinen kann die eingebettete CO2-Emission direkt gemessen oder auf der Grundlage des Stroms des Ausgangsmaterials, des Aktivitätsniveaus und einiger wissenschaftlicher Annahmen berechnet werden. Die EU-Kommission hat ein Tool zur Verfügung gestellt, mit dem der Emissionswert auf der Grundlage des Materialflusses ermittelt werden kann. Sie finden dieses Tool hier: LINK

Bis zum 31. Dezember 2024 sind die folgenden Methoden zur Bestimmung des spezifischen Emissionswerts zugelassen:
- ein Kohlenstoffpreissystem am Standort der Anlage;
- ein obligatorisches Emissionsüberwachungssystem am Standort der Anlage;
- ein Emissionsüberwachungssystem am Standort der Anlage, das eine Überprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle umfassen kann;
- Bestimmung der Emissionen aus Emissionsströmen auf der Grundlage von Tätigkeitsdaten, die mit Hilfe von Messsystemen und Berechnungsfaktoren aus Laboranalysen oder Standardwerten gewonnen werden;
- Bestimmung der Emissionen aus Emissionsquellen durch kontinuierliche Messung der Konzentration des betreffenden Treibhausgases im Abgas und des Abgasstroms.
Nach dem 1. Januar 2025 sind nur noch die beiden letztgenannten Methoden zulässig.

Eine UUID ist ein universell eindeutiger Bezeichner. Es handelt sich um eine Reihe von Zahlen, Buchstaben und Bindestrichen, die, wie der Name schon sagt, eindeutig ist. Wir verwenden die UUID, um Käufe einer bestimmten Anlage und einem bestimmten Betreiber zuzuordnen. Sie werden gebeten, eine solche UUID im Dokument B_Base_Data allgemein zu verwenden und dieselbe in allen anderen Dokumenten (01_purchase_list..., C_Emission_Data) zu verwenden. Hier finden Sie ein Dokument, das zeigt, welche UUID im Dokument 01_Einkaufsliste... verwendet werden sollte: LINK

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