Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderaufruf: Einreichung von Projektskizzen jetzt möglich

Die Projektträger des neuen Förderprogramms „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ haben heute den Förderaufruf zur Einreichung der Skizzen gestartet. Mit der Einreichung einer Skizze können sich Unternehmen für das 2-stufige Antragsverfahren bewerben. Die Einreichung der Skizze bis zum 30.11.2024 stellt hierbei die erste Stufe des Antragsverfahrens, analog zum Antragsverfahren der Klimaschutzverträge, dar.

Im Folgenden gibt GALLEHR+PARTNER® Ihnen einen Überblick, was interessierte Unternehmen unbedingt wissen sollten, um mit einer Projektskizze teilnehmen zu können.


Hintergrundinformation:

Mithilfe des neuen Förderinstruments Bundesförderung Industrie und Klimaschutz sollen klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben ermöglicht werden, welche zu den aktuellen Marktbedingungen noch nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Hierzu werden Unternehmen innerhalb von zwei Modulen gefördert.

Projektträger des Modul 1 (Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Projektträger des Modul 2 (Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) ist der Projektträger Jülich (PtJ)


Newsletter über Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

GALLEHR+PARTNER® veröffentlicht in den nächsten Wochen weitere Teile des BIK-Newsletters. Hier werden insbesondere nochmal detaillierter einzelnen Module und Bestandteile der Förderung analysieren. Melden Sie sich hierzu gerne bei unserem Newsletter an.

Des Weiteren können Sie auch weitere Informationen aus unseren bisherigen Beiträgen erhalten:


Anbei die wichtigsten Informationen zum aktuellen Förderaufruf. Stand des Wissens: 05.09.2024

 

Mit dem Förderaufruf am 02.09.2024 wurde die Frist zur Einreichung einer Skizze zum 30.11.2024 veröffentlicht.

Ablauf Bundesförderung Industrie und KlimaschutzNachdem eine Skizze bei dem jeweiligen Projekträger eingereicht wurde, werden die Skizzen bewertet. Die "besten Vorhaben" werden vom KEI und Umweltbundesamt (UBA) ausgewählt.

Mit einer Rückmeldung zur Skizze ist spätestens Ende Februar 2025 zu rechnen.

Modul 1:

Was eine "Skizze" bzw. die Vorhabenbeschreibung enthalten muss, um den Anforderungen der Förderichtlinie und des Projektträgers zu genügen, hängt maßgeblich von dem ausgewählten Teilmodul der Bundesförderung ab. Im Detail:

Verpflichtende Informationen im Rahmen der Skizze:

Welche Informationen vorausgesetzt werden, ist sowohl in der Förderichtlinie, als auch im entsprechenden Leitfaden der Förderung beschrieben:

  • eine technische Beschreibung des Vorhabens
  • die Wahl des Teilmoduls,
  • plausible Darlegungen über die Einhaltung der Pflichtvoraussetzungen des Teilmoduls, beim Teilmodul 2 insbesondere die Reduktion der historischen, direkten THG-Emissionen und die Art der Anlage,
  • den voraussichtlichen Finanzbedarf,
  • Angaben zur geplanten Laufzeit,
  • eine Beschreibung des technologischen Pfads zum Erreichen der Klimaschutzziele sowie,
  • Angaben zu den Auswahlkriterien enthalten

Verpflichtende Dokumente bei der Antragstellung:

Modul 2:

Welche Informationen vorausgesetzt werden ist in der Förderichtlinie unter Ziffer 6.6.2 beschrieben. Gegenenfalls werden noch weitere Anforderungen durch den Projektträger veröffentlicht. Die "Vorhabenskizze", soll nicht mehr als 15 Seiten umfassen.

Verpflichtende Informationen im Rahmen der Skizze:

  • Thema und Ziel
  • für Verbundvorhaben: Angaben zum Koordinator und Ansprechperson der einzelnen Vorhabenpartner,
  • Bezug zu den förderpolitischen Zielen, Notwendigkeit der Förderung,
  • Stand von Wissenschaft und Technik,
  • thematische und technische Beschreibung der geplanten Anlage und der aktuellen Produktionsanlage,
  • Beschreibung des aktuellen und des angestrebten Technologiereifegrades,
  • Beschreibung des technologischen Pfads zur CO 2 -Einsparung,
  • Qualifikation und Expertise des Antragstellers und gegebenenfalls der Vorhabenpartner,
  • Arbeitsschwerpunkte, gegebenenfalls Arbeitsteilung und Aufgaben der Vorhabenpartner,
  • wissenschaftliche und wirtschaftliche Verwertbarkeit, Verwertungsplan,
  • eine quantitative Abschätzung der voraussichtlichen Treibhausgaseinsparungen im Vorhaben,
  • geschätzter Gesamtaufwand und Förderbedarf, aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachmitteln sowie nach den
    beiden Fördergegenständen Abschnitt 6.3.1 Investitionsvorhaben und Abschnitt 6.3.2 Forschungs-, Entwicklungs-
    und Innovationsvorhaben, bei Verbundvorhaben jeweils für den einzelnen Vorhabenpartner.

 

Verpflichtende Dokumente bei der Antragstellung:

  • Finanzierungsplan (Bei Förderungen von mehr als 15 Millionen Euro gehört hierzu auch die Anfrage der Landeskofinanzierung.)

Sollten weitere verpflichtende Antragsdokumente bekanntgegeben werden, wird dies voraussichtlich auf der Website des Projekträgers veröffentlicht.

Gerne informieren wir Sie ebenfalls über Neuigkeiten im Rahmen unseres Newsletters.

 

Der Einreichungsprozess unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Projekträger zwischen Modul 1 und Modul 2.

Modul 1:

Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Plattform zur Einreichung der Skizze: Einreichungsportal der Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG)

Modul 2:

Projektträger: Projektträger Jülich – PtJ

Plattform zur Einreichung der Skizze: easy-online, bekannt von diversen anderen Bundesförderprogrammen

 

Um in dem zweistufigen Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz erfolgreich zu sein und im ersten Schritt nach Einreichung der "Vorhabenskizze" zum Antragsverfahren (zweite Antragsstufe) eingeladen zu werden, ist es hilfreich die Bewertungskriterien für die Skizzenbewertung zu kennen.

Die Skizzen werden anhand verschiedener Kriterien zwischen 0 und 100 Punkten bewertet. In der folgenden Tabelle können Sie, die zu erreichenden Punkte je Kriterium einsehen:

Tabelle mögliche Punktzahl Skizzenbewertung Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Das relevanteste Kriterium ist die Fördermitteleffizienz. Anbei noch relevante Begriffsdefinitionen:

Innovativität "Vorhaben werden unter anderem dann als innovativ gewertet, wenn sie die Erstkommerzialisierung einer Technologie darstellen oder Technologien
in einem Bereich zum Einsatz bringen, in dem sie bislang überwiegend nicht eingesetzt werden. Als weniger innovativ zählen Technologien, die
bereits vereinzelt in dieser oder ähnlicher Form in dem geplanten Bereich eingesetzt werden."
Zusatzpunkte für bestimmte Kriterien a) über THG-Einsparung hinausgehende Umwelt- und Cross-Media-Effekte,
b) besonders effizienter und nachhaltiger Energie- und Materialeinsatz,
c) Systemdienlichkeit für die Energiewende und Sektorkopplung,
d) Zeitplan der Umsetzung.

 

Kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Bonuspunktzahl voraussichtlich eher zum Zuge kommen:

Skizzenbewertung Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

 

 

Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) veranstaltet am 25.09. einen Skizzenworkshop zum Modul 1

Wann und ob der Projektträger Jülich – PtJ ebenfalls eine Informationsveranstaltung plant ist derzeit nicht bekannt.

Wir informieren Sie, sobald wir neue Erkenntnisse darüber haben.

Diese Frage können wir nicht allgemein beantworten. Gerne bieten wir Ihnen zu Ihrem Vorhaben ein kostenloses Erstgespräch an.

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne:

Kontakt


Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • 360°-Begleitung während Skizzeneinreichung und Einreichung des Projektantrags inkl. bei allen Berechnungen und Formalitäten
  • Kompatibilitätsprüfung zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
  • Unterstützung bei strategischen Fragestellungen
  • Einschätzung der Maßnahme im gesamten Förderumfeld
  • Strukturierung und Erstellung der erforderlichen Antragsmodalitäten
  • Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen
  • Unterstützung bei Erstellung der Skizze
  • Beratung bei „Gebotspreis“ hinsichtlich THG-Fördermitteleffizienz
  • Koordination von beteiligten Projektpartner (Behörden, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
  • Unterstützung bei Kommunikation mit dem Fördergeber und Begleitung des vollständigen Beantragungsprozesses

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.