Schon seit 2005 wurde die Rechtmäßigkeit der Gebührenpraxis der Deutschen Emissionshandelsstelle von Experten stark angezweifelt. Viele Anlagenbetreiber haben entsprechend gegen die Gebühren geklagt oder -auch auf Anraten von GALLEHR+PARTNA-D fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Nun scheint es soweit zu sein. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gebühren in der erhobenen Form rechtswidrig sind. Anlagenbetreiber können unter der Voraussetzung, dass sie rechtzeitig einen Wiederspruch eingelegt haben, auf Rückzahlung der Gebühren hoffen. Der DEHSt. werden dadurch Kosten in Höhe von ca. 40 Mio Euro entstehen.
Zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie hier im kostenlosen GALLEHR+PARTNER CO2 Infobrief 02/2009einen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann der Kanzlei KERMEL & SCHOLTKA.