Sind Sie sicher, ob ihr Flugverkehrs-Unternehmen vom Europäischen Emissionshandelssystem betroffen ist? Die Antwort darauf kann einen signifikanten finanziellen Einfluss auf Ihr Unternehmen haben.
Aus diesem Grund haben wir im englischsprachigen kostenlosen GALLEHR+PARTNER CO2-Newsletter 04/09 eine Anleitung entwickelt, wie Sie Schritt für Schritt herausfinden können, ob Sie betroffen sind oder nicht.
Um sich einen Anspruch auf freie Allokation für die gesamten 9 Jahre von 2012-2020 zu sichern, ist es unerlässlich den zuständigen Behörden (CA) die Monitoring Pläne bis spätestens 31. August 2009 zur Genehmigung vorzulegen. Selbst ein kleines Luftverkehrsunternehmen mit nur 15.000 Tonnen CO2 Emissionsn pro Jahr setzt bei Misachtung dieser Frist eine freie Zuteilung im Gegenwert von ca. 300.000 Euro aufs Spiel!
Die EU hat zwar eine Liste von betroffenen Flugverkehrsunternehmen veröffentlicht, es hat sich aber herausgestellt, dass diese nicht verbindlich ist und jedes Unternehmen die eigene Verpflichtung hat, festzustellen ob die Kriterien der Teilnahme am verpflichtenden Europäischen Emissionshandelssystem erfüllt sind oder nicht.