Energieeffizienzgesetz (EnEfG) News: Aktualisiertes Merkblatt zur Plattform für Abwärme
Am 09. August 2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine aktualisierte Version des Merkblatts zur Plattform für Abwärme veröffentlicht. Diese bringt wesentliche Neuerungen mit sich, die für die Nutzung der Plattform für Abwärme von Bedeutung sind.
Im Folgenden gibt GALLEHR+PARTNER® Ihnen einen Überblick über die relevanten Änderungen.
Hintergrundinformation:
Das Ziel der Plattform für Abwärme ist eine deutschlandweite Übersicht aller gewerblicher Abwärmepotentiale zu bilden. Sie ist eines der wichtigen Instrumente des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Dieses hat mehrere Ziele, zum einen den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken sowie die Versorgungssicherheit zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Plattform für Abwärme soll dabei hauptsächlich zum Informationsaustausch und der Vernetzung von Unternehmen und Energieversorgern dienen. Insbesondere soll die Plattform genutzt werden, wenn die anfallende Abwärme nicht bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden kann. So soll ermöglicht werden, Wärmeüberschüsse (Abwärmequellen) und Wärmebedarfe (Wärmesenken) in Einklang zu bringen. Zudem stehen die Daten auch den Kommunen zur Verfügung, die diese in die Wärmeleitplanung integrieren können. Unserer Ansicht nach ist dies ein probates Mittel, die Energieeffizienz zu verbessern, volkswirtschaftlich sinnvoll und aus der Perspektive des Klimaschutzes zu unterstützen.
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Anbei ein Überblick über die relevanten Änderungen. Stand des Wissens: 05.09.2024
Erhöhung des Schwellenwerts
Der am 22.05.2024 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sieht vor, den Schwellenwert des Gesamtendenergieverbrauchs von 2,5 GWh/a auf 2,77 GWh/a anzuheben.
Ebenfalls soll die Energieauditpflicht im Rahmen des EDL-G auf 2,77 GWh/a angehoben werden.
Das Gesetz soll noch vor Jahresende in Kraft treten.
Wann besteht keine Meldepflicht?
Wichtiger Hinweis:
Es besteht keine Meldepflicht von Abwärmequellen, wenn:
• Abwärmequelle in Anlagen liegt, die die Anlagenschwelle nicht überschreiten
• an Standorten vorhanden sind, an denen die Standortschwelle nicht überschritten werden
• ein Unternehmen an keinem Standort die Standortschwelle überschreiten
Anpassung der Bagatellschwellen für Anlagen
Im aktualisierten Merkblatt der BfEE werden Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte festgelegt, um unwesentliche von wesentlichen Abwärmequellen differenzieren zu können. Abwärmepotenziale, die unterhalb der in 2.1 und 2.2 dargestellten Schwellen liegen, sind von der erstmaligen Meldepflicht auf der Plattform für Abwärme ausgenommen.
Anlagen, welche keine wesentlichen Abwärmemengen erzeugen, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Die Abwärmemenge gilt als unwesentlich, wenn
- Sie weniger als 200 MWh pro Jahr beträgt, bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder den letzten 12 Monaten
- Die Anlage weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr verfügbar ist
- Die durchschnittliche Abwärmetemperatur unter 25°C liegt, bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate
Anpassung der Bagatellschwellen für Standorte
Standorte, an denen die Gesamtmenge der Abwärme nicht als wesentlich angesehen wird, sind von der Meldepflicht befreit. Eine Abwärmemenge gilt als unwesentlich, wenn sie weniger als 800 MWh pro Jahr beträgt, basierend auf dem letzten vollständigen Kalenderjahr oder den letzten 12 Monaten.
Begriffsdefinition
Anbei die Definitionen zu relevanten Begriffen im Kontext der Abwärmeplattform
Anlage | Eine (technische) Anlage, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden, die dem betrieblichen Zweck dient und deren Zielsetzung die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Umwandlung von Energie ist. |
Standort | Als Standort ist ein räumlich zusammenhängendes, abgegrenztes und in sich geschlossenes Betriebsgelände zu verstehen. Für einen außenstehenden Dritten muss sich der Standort deutlich als Einheit darstellen. Soweit sie einen Standort aus eigener Kraft verlassen können, stellen Fahrzeuge keine Abwärmepotentiale dar. |
Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen der Plattform für Abwärme
Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- 360° Unterstützung bei der Erfassung gewerblicher Abwärmepotenziale und ihrer Verwaltung auf der Plattform für Abwärme
- Bestandsaufnahme der zu übermittelnden Daten
- Erstellung des Profils auf der Plattform für Abwärme
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.