Seit dem 01.01.2014 läuft die Frist zur Erstellung von Anträgen auf Strompreiskompensation (SPK oder auch Beihilfen für indirekte CO2-Kosten genannt). Die Antragstellung für das Jahr 2013 muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft, der DEHSt spätestens bis Freitag, den 30.05.2014 eingereicht werden. Spätere Anträge werden nicht angenommen und die Beihilfe für 2013 entfällt.
GALLEHR+PARTNER steht der Deutschen Industrie in gewohnter Qualität mit allen notwendigen Dienstleistungen zur Strompreiskompensation zur Verfügung:
- Durchführung und Optimierung Ihrer Antragstellungen und Änderungsanträge im geforderten Format (Formular Management System der DEHSt.)
- Organisation und Begleitung der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer
- Durchführung des Versands und der Kommunikation über die Virtuelle Poststelle der DEHSt. (VPS) inklusive VPS Backup