DEHSt öffnet Antragsverfahren auf Kompensation für durch den nationalen Emissionshandel doppelt belastete Brennstoffe

Am 01. Februar 2023 veröffentlichte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Formular-Management-System Anwendung zur Beantragung einer Kompensation der entstandenen Doppelbelastung durch die Überschneidung von nationalen und europäischen Emissionshandel. Grundlage für die Kompensation stellt die Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEDV), welche am 01.02.2023 in Kraft getreten ist.

In dem Zusammenhang wurde auch der Leitfaden Zusammenwirken von EU-ETS und nEHS veröffentlicht.

Wer kann eine Kompensation nach BEDV beantragen?

Eine Beantragung ist für Brennstoffe möglich, die unter den nationalen Emissionshandel fallen und in EU-ETS-Anlagen eingesetzt und im Emissionsbericht angegeben wurden. Hier können nur die Mengen berücksichtigt werden, für die im Vorfeld keine Verwendungsabsichtserklärung mit dem Lieferanten vereinbart werden konnte und somit CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel Ihnen für die Verwendung in der EU-ETS Anlage in Rechnung gestellt wurden.

In den Jahren 2021 und 2022 sind das überwiegend folgende Brennstoffe, bei denen es zu einer Doppelbelastung bei EU-ETS Anlagenbetreiber gekommen sein kann:

  • Erdgas
  • Diesel/Heizöl
  • Flüssiggas

Bis wann ist der Antrag zur Kompensation nach BEDV einzureichen?

Für das Emissionsberichtsjahr 2021 kann bis 31.03.2023 ein Antrag auf Kompensation der Doppelbelastung via VPS bei der DEHSt eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Anträge die später eingereicht werden, werden von der DEHSt abgelehnt.

Für die Kompensation von Doppelbelastung des Emissionsberichtsjahrs 2022 wird nach GALLEHR+PARTNER® Informationen der 31.07.2023 sein. Hier ist aber auf weitere Informationen seitens der DEHSt zu warten.

Wie hat die Antragstellung zu erfolgen?

Der Antrag ist im Formular-Management-System (FMS) der DEHSt formgerecht zu erstellen. Hierzu ist unter anderem die letzte Version des verifizierten Emissionsberichts hochzuladen.

Doppelbilanzierungverordnung, BEDV
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Anschließend müssen noch weitere Angaben in der FMS-Anwendung gemacht werden. Der finale Antrag für das Emissionsberichtsjahr 2021 muss anschließend über die virtuelle Poststelle (VPS) bei der DEHSt bis spätestens 31.03.2023 eingegangen sein.

Ist eine Verifizierung des Antrags durch eine Prüfstelle notwendig?

Eine Verifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle ist für die Emissionsberichtsjahre 2021 und 2022 nicht notwendig. Ab dem Emissionsberichtsjahr 2023 ist eine Verifizierung notwendig.

Wie kann GALLEHR+PARTNER® bei der Antragstellung unterstützen?

GALLEHR+PARTNER® kann Sie bei Bedarf bei der Erstellung des Antrags und der Einreichung über die VPS unterstützen. Melden Sie sich hierzu gerne bei uns.

 

GALLEHR+PARTNER® hat sich mit dem Anspruch Lotse für die Industrie in eine wettbewerbsfähige und klimafreundliche Zukunft zu sein, als ein führender Anbieter von Klimaschutz-, Energieeffizienz- und nachhaltigen Energiebeschaffungs-Dienstleistungen etablieren können.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: