Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel (BEHG): Bundeskabinett beschließt Verordnungen/ Infoveranstaltung des DEHSt zum Vollzug des BEHG
04.12.2020
Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett die lang erwartete Brennstoffemissionshandelsverordnung BEHV (Register und Verkauf) und die Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2022 beschlossen.
Die EBeV 2022 (im Referentenentwurf bisher als Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 – BeV 2022 bezeichnet) beschäftigt sich mit der Emissionsberichterstattung im Brennstoffemissionshandel und gilt zunächst ausschließlich für die Periode 2021 und 2022.
Die BEHV wiederum regelt den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel und das nationale Emissionshandelsregister.
Eine erste inoffizielle Lesefassung hat die DEHSt im Rahmen der heutigen (04.12.2020) Infoveranstaltung zum Vollzug des BEHG auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.
Die Folien zur Veranstaltung werden lt. Mitteilung der DEHSt im Nachgang auf ihrer Website zur Verfügung gestellt.
Noch ausstehend ist darüber hinaus die die Carbon-Leakage Verordnung, diese ist noch im Entstehungsprozess.
Wir werden in Kürze dazu mehr berichten.
Folgende Tätigkeiten führen wir durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit