Leitfaden zur Berichtserstattung und Überwachung von CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht
Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel: Am 18. Januar 2021 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Leitfaden zur Berichtserstattung und Überwachung der CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Inhalte des Leitfadens sind unter anderem der Anwendungsbereich des BEHG und die Berichtserstattung für die Jahre 2021 und 2022.
Darüber hinaus beinhaltet der Leitfaden auch eine Sektion zur „Vermeidung von Doppelbelastungen“ von Anlagen, die bereits emissionshandelspflichtig im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) sind. Hierbei hat der EU-ETS-Anlagenbetreiber gegenüber dem Inverkehrbringer eine Bestätigung auszustellen, welche u.a. die gelieferte und eingesetzte Stoffmenge enthält als auch eine Verwendungsabsichtserklärung beinhaltet. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der auszustellenden Bestätigung sind im Leitfaden (ab S.37) zu finden.
Autor: Sina Barragan, 22.01.2021
Folgende Tätigkeiten führen wir durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit