BEHG Update: EEX startet Zulassungsprozess für Zertifikate Verkäufe in nationalen Emissionshandel (nEHS, BEHG)

Die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) startet den Zulassungsprozess für die Verkäufe im nationalen Emissionshandel (nEHS)

Schlag auf Schlag: Nun gibt die EEX den  offiziellen Link für das Registrierungsportal bekannt, wo sich die Unternehmen für die Verkäufe ab dem 09.08.2021 registrieren können und startet damit den Zulassungsprozess im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).

Akteure, die unmittelbar an den Verkäufen teilnehmen möchten, können über den entsprechenden Link ab dem 09.08.2021, ihre Zulassung beantragen.

Für Intermediäre, die im Auftrag von dritten Zertifikate erwerben, gilt entsprechend das gleiche.  Der erste Verkauf von Zertifikaten soll der EEX zufolge im Oktober erfolgen.

Sprechen Sie uns diesbezüglich sehr gerne an. Auch die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH ist als Intermediär auf der offiziellen Seite der EEX gelistet.

 

Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:

  • Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf Ihr Unternehmen
  • Beratung für möglichen Wechsel zum EU-ETS
  • Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
  • Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
  • Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
  • Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
  • Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
  • Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
    • Prüfung der Überweisungen
    • fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
    • Datenaktualisierungen von Angaben im Register
    • Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
  • Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde  nach § 14 BEHG
  • Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
  • Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
  • Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit