Die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) veröffentlicht Verkaufskalender 2021 für Zertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS)
Es gibt erneut Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel: Die EEX gibt die Verkaufstermine für den Verkauf der Zertifikate im nationalen Emissionshandel für 2021 bekannt. Folglich sollen diese zwei Mal pro Woche, dienstags und donnerstags, von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr (mitteleuropäische Zeit) erworben werden können.
Erster Stichtag ist der 05. Oktober 2021 (Dienstag) um 09:30 Uhr. Letzter Verkaufstermin soll hingegen voraussichtlich der 07. Dezember 2021 sein.
Die Anzahl der Zertifikate sind in der Festpreisphase (von 2021 bis 2025) vorerst unbegrenzt verfügbar.
Die Zertifikate werden während der Festpreisphase zu einem gesetzlich festgelegtem Preis vergeben. Der Festpreis der CO2-Zertifikate steigt dabei von 25€/tCO2 (2021) auf 55€/tCO2 (2025). Ab 2026 soll das Festpreissystem dann in ein Auktionsverfahren übergehen.
Seit dem 09. August 2021 können sich die Unternehmen darüber hinaus für den Zertifikatkauf bei der EEX registrieren. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass die Unternehmen bereits ein Konto im nEHS Register der DEHSt besitzen.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns sehr gerne an. Auch die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH ist als Intermediär auf der offiziellen Seite der EEX gelistet.
Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zum EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit