EEX erhält den Zuschlag für Verkauf im nationalen Emissionshandel (nEHS)
Die Energiebörse EEX (European Energy Exchange AG) hat am 15.03 in Leipzig den Zuschlag für den Verkauf von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Während der gesamten Festpreisphase (bis einschließlich 2025) umfasst das Mandat der EEX den Verkauf von Emissionszertifikaten. Der erste Verkaufstermin ist für den Oktober 2021 vorgesehen und die Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs stehen in den Startlöchern. Die Zulassumg zum Verkauf an der EEX ist voraussichtlich ab September 2021 möglich.
Mindestens zwei Termine pro Woche, zwischen Oktober und Dezember 2021, sind dafür vorgesehen die Emissionszertifikate für das Jahr 2021 zu erwerben. Die EEX wird dazu mindestens sechs Wochen vor Verkaufssstart einen Kalender veröffentlichen, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält. Während dieser einzelnen Verkaufstermine ist es dann innerhalb eines Zeitfensters von mindestens 6 Stunden möglich, Kaufaufträge zu tätigen und zu übermitteln. Eine Begrenzung der Menge der Emissionszertifkate ist hierfür nicht vorgesehen.
Das anfallende Transaktiosnentgelt pro Emissionszertifikat beläuft sich auf 0,0049 € bzw. 0,0058 € inklusive MWSt.
Als Inverkerhbringer oder andere, nach BEHG zulassungsberechtigte Person können Sie ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die jeweiligen Zulassungsbedingungen wird die EEX frühzeitig kommunizieren und auf der entsprechenden Webseite veröffentlichen.
Quelle: DEHSt
Autor: Sina Barragan, 31.03.2021
Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit