Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz: Aktualisierte Merkblätter veröffentlicht – wenige Änderungen
In Kürze:
Unternehmen können die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) nutzen, um Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Dafür wurden die Bedingungen angepasst und präzisiert. Sie betreffen im kleinen Umfang die Basis- und Premiumförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ebenso die Förderung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie von Transformationsplänen.
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Details:
Am 20.02.2025 wurden die Merkblätter aller Fördermodule der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) aktualisiert. Die Förderung hilft Unternehmen durch finanzielle Zuschüsse ihren Energie- und Ressourcenverbrauch zu senken. Die Merkblätter beschreiben, welche Unternehmen antragsberechtigt sind, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden, wie die Antragserstellung zu erfolgen hat, wann und wie die Auszahlung erfolgt und wie das Projekt dokumentiert werden muss.
Nach erster Einschätzung haben sich durch die Überarbeitung allerdings keine tiefgreifenden Änderungen ergeben. Die bestehenden Fördermodule werden fortgeführt, auch die Höhe der Fördersätze bleibt gleich. Viele Änderungen zielen darauf die Regelungen verständlicher und eindeutiger zu formulieren. Übergreifend wurde der Abschnitt überarbeitet, der die Kumulierung von Förderungen verbietet.
Inhaltliche Änderungen gab es hauptsächlich bei der Basisförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Energie- und Ressourcenverbrauch ihrer Anlagen und Prozesse optimieren wollen (Modul 4). Hier wurden die Vorgaben angepasst, welche Technologien für eine Förderung zugelassen sind, handgeführte Lötstationen wurden z.B. hinzugefügt. Die Premiumförderung (Modul 4) wurde ebenfalls überarbeitet: Es wurden die Anforderungen für Maßnahmen zur Abwärmenutzung angepasst sowie CO2-Faktoren aktualisiert. Zudem wurden Förderkriterien für Transformatoren und Wärmespeicher modifiziert. Auch im Modul 3 (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) wurden die Förderbedingungen präzisiert.
Einige Klarstellungen fanden statt, wo zuvor Interpretationsspielraum war – zum Beispiel im Modul 5 (Transformationspläne), Hier werden Studien bezuschusst, die standortbezogene Corporate Carbon Footprints ermitteln, um daraus Wege und konkrete Maßnahmen abzuleiten, wie innerhalb von 10 Jahren die Emission von Treibhausgasen um 40 % reduziert und eine Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Auf welches Basisjahr eben diese 10 Jahre bezogen waren, war zuvor nicht eindeutig formuliert.
Nun ist klargestellt, dass sich diese Frist auf das Jahr bezieht, in dem der Carbon Footprint ermittelt worden ist. Stammt dieser z.B. aus dem Jahr 2023, müssen spätestens 2033 die Emissionen um 40% gesunken sein. Um möglichst viel Zeit zu haben dieses Ziel zu erfüllen, sollten Unternehmen also eine möglichst aktuelle Datenbasis verwenden. Eine weitere Klarstellung in Modul 5: Es können auch mehrere Dienstleister arbeitsteilig mit Studien beauftragt werden.
Haben Sie Fragen zu Ihren Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz? Sind Sie unsicher, ob und wie Ihr Unternehmen eine staatliche Förderung für Maßnahmen erhalten kann? Oder haben Sie noch keinen Transformationsplan erstellt? Gerne helfen wir Ihnen in all diesen Fragen weiter. Wir sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet und können ggf. auch in Vollmacht Ihre Förderanträge stellen.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit bei uns melden!
Quentin Scharf
E-Mail: quentin.scharf@gallehr.de