Förderfähige Energieeffizienzmaßnahmen nach Modul 1 – 5 EEW
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei geförderten Energieeffizienzmaßnahmen nach Modul 4 EEW abgeschafft
Seit Anfang Dezember 2022 ist es möglich, förderfähige Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen gemäß Modul 4 EEW (BAFA-Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) bereits auf „eigenes finanzielles Risiko“ zu starten. Hierzu zählt z.B. die Auslösung einer Bestellung oder die Montage der betroffenen Anlagen(teile).
Bis Ende Januar 2022 musste man hierfür einen positiven Förderbescheid seitens des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abwarten. Etwaige vom Fördergeber angeforderte Korrekturen müssten ebenfalls abgewartet oder in einen Korrekturantrag integriert werden. Dies gehört nun der Vergangenheit an.
Folgendermaßen ergeben sich hierfür enorme Vorteile für beantragende Unternehmen. Akute, notwendige Investitionen können direkt getätigt werden, ohne dass man potentielle Fördergelder verpasst. Ein großes Hindernis, was die Beantragung von Fördergeldern betrifft, ist somit aus dem Weg geräumt. Umso wichtiger ist es jedoch, den Förderantrag direkt möglichst fehlerfrei und formal korrekt zu erstellen, sodass die Fördersumme optimiert ist und die Wartezeit für den Zuschuss möglichst kurz ausfällt.
Hinweis:
Gerne können wir für Sie eine erste Einschätzung hinsichtlich der Förderfähigkeit von geplanten Maßnahmen abgeben. Bei Bedarf können wir Sie zudem bei der Erstellung der Förderanträge oder notwendigen Einsparkonzepte unterstützen. Damit Sie einen Überblick bekommen, um welche Förderprogramme und potentielle Summen bzw. Investitionszuschüsse es hier geht, stellen wir Ihnen in aller Kürze die etablierten Förderprogramme des BAFA mit dem Schwerpunkt Energie- und Ressourceneffizienz vor. Falls Sie schon eine Maßnahme geplant haben, aber noch nicht wissen, ob eine Förderfähigkeit besteht, oder wie wirtschaftlich Sie ist, erstellen wir Ihnen auf Wunsch vorab eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI).
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1 – 5 EEW
Modul 1: Querschnittstechnologien
In Modul 1 wird die Investition in marktverfügbare, hocheffiziente Technologien gefördert. Hierzu zählen u.a. elektrische Motoren und Antriebe, Frequenzumrichter, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Auch die Dämmung von Anlagen oder Teilen davon, sowie Wärmeüberträger für Abwärmenutzung aus Ab- bzw. Prozesswasser sind förderfähig.
Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar max. 40 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt in beiden Fällen 200.000 €.
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
In Modul 2 wird die Bereitstellung und Integration von erneuerbarer Wärme gefördert. Bedingung ist, dass mindestens 50 % der generierten Wärme in betrieblichen Prozessen verwendet werden. Förderfähig sind u.a. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Reservoir und Biomasseanlagen zur Verbrennung von Holz und pflanzlichen Abfällen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) auf Basis erneuerbarer Energien sind ebenfalls förderfähig, insofern die erzeugte Wärme überwiegend selbst verbraucht wird. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten sind alle zur Inbetriebnahme notwendigen Kosten förderfähig. Hierzu zählen z.B. Installation, Montage, zugehörige Wärmespeicher und Leitungen zur Anbindung an die Wärmesenke. Bauliche Maßnahmen und MSR können ebenfalls bezuschusst werden.
Die Förderhöhe beträgt max. 45 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar max. 55 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei beiden bei 15 Mio. €.
Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware
In Modul 3 wird u.a. der Erwerb von Softwarelösungen gefördert. Hier ist von entscheidender Bedeutung, dass die Software beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Außerdem werden zugehörige Komponenten wie Sensoren, Analog-Digital-Wandler sowie Steuer- und Regelungstechnik bezuschusst. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Software und zugehörige Komponenten in zertifizierte Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme integriert werden müssen. Die Liste haben wir Ihnen unter diesem Link bereitgestellt. Zusätzlich zu beschriebenen Investitionskosten sind beispielsweise die Einweisung und Schulung von Personal in die geförderte Software durch Dritte, förderfähig, Gebühren für Cloud-Nutzung können ebenfalls bezuschusst werden.
Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. KMU können max. 40 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 15 Mio. €.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Über das Modul 4 wird allgemein die Umstellung auf energie- und ressourceneffiziente Prozesse und Verfahren gefördert. Hierzu zählen u.a. die Neu- oder Ersatzinvestition in energieeffiziente Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten oder Änderungen in der Prozessführung. Die Nutzung prozessbedingter Abwärme, sowie deren Einbindung oder Verstromung, wird ebenfalls über Modul 4 gefördert. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen in Maßnahmen zur energieeffizienten Belüftungs-, Wärme- und Kältebereitstellung. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verlustvermeidung bezuschusst werden. Hierzu zählen bspw. die hydraulische Optimierung von Prozessen, die Vermeidung von Ausschuss und Abfällen oder die Erneuerung von Druckluftleitungen. Durch die Erweiterung um Ressourceneffizienz bietet die prozessspezifische Reduktion emissionsintensiver Stoffe z.B. Kupfer, Papier oder auch Wasser einen weiteren Fördertatbestand. Zudem können alle in den vorangegangenen Modulen präsentierten Maßnahmen auch in einem Einsparkonzept nach Modul 4 kombiniert werden. Das Einsparkonzept muss u.a. Beschreibungen des Unternehmensstandorts, des IST- und SOLL-Zustands des Prozesses und der Optimierungsmaßnahme beinhalten. Eine detaillierte Beschreibung der jetzigen und zukünftigen Energie- bzw. Ressourcenverbräuche (Systemnutzen) ist hier ebenso gefordert wie die Quantifizierung der daraus resultierenden CO₂-Ersparnis. Des Weiteren ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Bei diesen Punkten können wir Sie gerne bei Bedarf unterstützen.
Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. KMU können max. 40 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 15 Mio. €. Eine weitere Deckelung der Fördersumme liegt in der Begrenzung von 500 € für Großunternehmen und 900 € für KMU je jährlich eingesparter Tonne CO₂. Ein weiterer limitierender Faktor ist hier die Mindestamortisationsdauer (ohne Förderung) von drei Jahren.
Modul 5: Transformationskonzept
Seit November 2021 werden Transformationskonzepte in Richtung Klimaneutralität gefördert. Kern und Basis von Transformationskonzepten ist eine detaillierte standortbezogene Treibhausgasbilanz (Corporate Carbon Footprint) gemäß GHG-Protokol oder ISO 14064-1. Das Mindestziel des Transformationskonzeptes ist die Treibhausgasreduktion um 40 % innerhalb von zehn Jahren. Ein konkreter Maßnahmenplan zur Erreichung der Ziele ist ebenfalls zu erarbeiten. Des Weiteren muss das Transformationskonzept mindestens eine nach Modul 4 förderfähige Maßnahme beinhalten.
Die Förderhöhe beträgt max. 50 % für große Unternehmen und 60 % für KMU. Die Fördersumme ist auf 80.000 € limitiert. Hier ist von Vorteil, dass das de-minimis Budget, das Förderbudget, das nach EU-Recht jedem Unternehmen zusteht, nicht angetastet wird. Alle bereits beim Antrag berücksichtigten Kosten, insb. das vollständige Honorar für die Beratungsdienstleistungen sowie mögliche Potentialstudien, zur Bestimmung des energetischen IST-Zustands z.B. Statikprüfung von Dächern für Photovoltaikanlagen etc. können in den Förderantrag einbezogen werden.
GALLEHR+PARTNER® hat bereits die ersten geförderten Transformationskonzepte und Klimastrategien realisiert und unterstützt Sie gerne auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität.
Tabellarische Zusammenfassung Modul 1 – 5 EEW
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).