EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ein Hintergrundpapier Stand März 2020 zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) veröffentlicht, welches auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführt wird (GALLEHR+PARTNER® berichtete).

In dem Hintergrundpapier wird auf die Gründe, Grundlagen, Anwendungsbereich und Verpflichtete sowie Abläufe und Wirkungsweise des nEHS näher eingegangen. Auch ein kurzes Fazit und Ausblick wird gegeben.

In dem oben genannten Hintergrundpapier finden sich neben anderen hilfreichen Ausführungen z.B. auch Erläuterungen

  1. zu den zwei Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbelastungen bei EU-ETS-Anlagen (Reduktion der Abgabeverpflichtung beim Inverkehrbringer um die an EU-ETS-Anlagen gelieferten und dort eingesetzten Brennstoffmengen vs. Ausgleichsbeantragung bei der DEHSt durch den Betreiber einer EU-ETS-Anlage für die zusätzliche Bepreisung durch das nEHS) [siehe Seite 8 des Hintergrundpapiers];
  2. zu den Pflichten der teilnehmenden Unternehmen und diesbezügliche Erleichterungen in den Jahren 2021 und 2022 [siehe Seite 11 des Hintergrundpapiers];
  3. zur Handhabung von Verstößen [siehe Seite 12 des Hintergrundpapiers];
  4. zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der von den zusätzlichen Brennstoffkosten des BEHG betroffenen Unternehmen auf europäischer und internationaler Ebene,
    • um eine Verlagerung von Unternehmen und deren Emissionen ins Ausland zu vermeiden (sogenanntes Carbon Leakage) -hierfür ist eine finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen der betroffenen Unternehmen vorgesehen [siehe Seite 12 des Hintergrundpapiers]-
      sowie
    • zum Mindestschutz vor unverhältnismäßigen indirekten Belastungen in Folge der Einführung des nEHS in atypischen Einzelfällen [siehe Seite 12 des Hintergrundpapiers].

Insgesamt wird mehrfach auf noch zu erlassende Verordnungen verwiesen, in welchen die jeweils konkrete Ausgestaltung geregelt werden wird.

Weiterhin wird mitgeteilt, dass die DEHSt weitere Informationen auf Ihrer Website bereitstellt, sobald die organisatorischen und fachlichen Vorbereitungen weiter vorangeschritten sind.

Autor: Holger Tabke, GALLEHR+PARTNER®
Datum: 05.05.2020

GALLEHR+PARTNER® unterstützt betroffene Unternehmen zu Fragen rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und das nationale Emissionshandelssystem (nEHS).

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

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