EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung
Zum Thema nationalen und europäischen Emissionshandel: Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Fristen für das Jahr 2021 für den europäischen (EU ETS) als auch nationalen Emissionshandel (nEHS) veröffentlicht und als ICS Termin zum Download bereitgestellt.

Die nachfolgenden Fristen können dementsprechend auf der DEHSt-Hompage eingesehen werden.

EU-Emissionshandel:

Folgende Fristen gelten für den europäischen Emissionshandel:

bis zum 31.03.:

Am 01.04.: Sperrung der Anlagen- und Luftfahrtzeugbetreiberkonten mit fehlendem Eintrag der geprüften Emissionen

Bis 30.04.: Abgabe der Berechtigungen entsprechend der tatsächlichen Emissionen im vorangegangenen Jahr

Ab 01.05.: Veröffentlichung der geprüften Emissionen sowie der Anzahl der abgegebenen Berechtigungen für das vorangegangene Jahr für jeden Luftfahrzeugbetreiber und für jede Anlage

Bis zum 30.06.:

Bis zum 31.12.: Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister

Nationaler Emissionshandel:

Folgende Fristen gelten für den nationalen Emissionshandel:

Ab 01.04 bis 30.11.: Eröffnung der Compliance-Konten im nEHS-Register und

bis zum 31.12.:

Karben, 10.02.2021 Autor: Sina Barragan

Folgende Tätigkeiten führen wir durch: