Zum Thema nationalen und europäischen Emissionshandel: Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Fristen für das Jahr 2021 für den europäischen (EU ETS) als auch nationalen Emissionshandel (nEHS) veröffentlicht und als ICS Termin zum Download bereitgestellt.
Die nachfolgenden Fristen können dementsprechend auf der DEHSt-Hompage eingesehen werden.
EU-Emissionshandel:
Folgende Fristen gelten für den europäischen Emissionshandel:
bis zum 31.03.:
- Einreichung des verifizierten Emissionsberichtes 2020 und Eintrag
- Bestätigung der verifizierten Emissionen 2020 im Unionsregister (VET-Eintrag)
Bis 30.04.: Abgabe der Berechtigungen entsprechend der tatsächlichen Emissionen im vorangegangenen Jahr
Bis zum 30.06.:
- Einreichung der Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020 für die 4 Handelsperiode
- Einreichung des Verbesserungsberichts gemäß Artikel 69 MVO bei der DEHSt
- Mitteilung wesentlicher Änderungen in den Methodenplänen für das Jahr 2021
Bis zum 31.12.: Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister
Nationaler Emissionshandel:
Folgende Fristen gelten für den nationalen Emissionshandel:
Ab 01.04 bis 30.11.: Eröffnung der Compliance-Konten im nEHS-Register und
bis zum 31.12.:
- Eröffnung eines Kontos bei der Verkaufsplattform zum Erwerb der Emissionszertifikate
- Erwerb der Emissionszertifikate und deren Übertragung auf das Compliance-Konto im nEHS-Register
Karben, 10.02.2021 Autor: Sina Barragan
Folgende Tätigkeiten führen wir durch:
- Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
- Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
- Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
- Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
- Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
- Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
- Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
- Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
- Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
- Prüfung der Überweisungen
- fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
- Datenaktualisierungen von Angaben im Register
- Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
- Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
- Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
- Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
- Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit