Am 22.09.2011 wurde die Zuteilungsverordnung 2020 im Bundestag verabschiedet. Damit beginnt für alle Betreiber von Anlagen, die vom EU Emissionshandel betroffen sind, in den nächsten Tagen die Drei Monatige Antragsphase zur Beantragung von kostenlosen Emissionsberechtigungen für die gesamten acht Jahre der Dritten Emissionshandelsperiode von 2013 bis 2020.
Sollten innerhalb dieser Frist keine regelgerechten Anträge gestellt werden, besteht kein Anspruch mehr auf freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die gesamten 8 Jahre der 3. EU CO2 Emissionshandelsperiode bis 2020. Weiterhin besteht nach der Abgabefrist auch keine Möglichkeit mehr zur Optimierung!
In dem hier kostenlos verfügbaren GALLEHR+PARTNER Infobrief 02/2011 konzentrieren wir uns auf die Darstellung der wesentlichen Änderungen zwischen dem, seit Juni 2011 vorliegenden ersten Entwurf der ZuV 2020 und der, im Bundestag verabschiedeten Fassung aus Sicht der Antragsteller.
Im zweiten Teil finden Sie dann wieder die aktualisierte Beschreibung der dringendsten Aufgaben, die auf jeden Anlagenbetreiber zukommen. Abschließen wird dieser Infobrief mit der aktualisierten Check-Liste, die stichwortartig die dringendsten kommenden Aufgaben auflistet.