THG-Infobrief-01-2017-EmissionshandelImSchiffsverkehr-v2

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  • Erstellungsdatum 26. April 2017
  • Zuletzt aktualisiert 29. Juni 2021

THG-Infobrief-01-2017-EmissionshandelImSchiffsverkehr-v2

Verpflichtendes Monitoring & Reporting im Schiffsverkehr ab Januar 2018

Mit der EU-Verordnung 2015/757 vom 29.04.2015 hat der Europäische CO2-Emissionshandel nach den stationären Anlagen seit 2005 und dem Flugverkehr seit 2012 jetzt auch die Schifffahrt erreicht. Bis zum 31.08.2017 müssen Betreiber von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) größer als 5.000  in Form eines sogenannten Monitoringkonzepts die Überwachungsmethodik ihrer CO2 -Emissionen zur Genehmigung bei einer unabhängigen und akkreditierten Prüfstelle einreichen.