Die Abgabefrist für den BEHG-Überwachungsplans ist der 31.10.2023
BEHG-Verantwortliche sind erstmals zur Erstellung eines Überwachungsplans für das Berichtsjahr 2024 verpflichtet. Dieser muss bis spätestens 31.10.2023 bei der zuständigen Behörde (DEHSt) eingereicht und genehmigt werden. Darin wird die Methodik zur Emissionsdatenerfassung des folgenden Jahres beschrieben. Die Erstellung dieses Überwachungsplans soll Klarheit über die Art der Datenermittlung und Emissionsberechnung für die nächste Berichtsperiode zu schaffen. Dies hilft den Verantwortlichen, um von Jahresbeginn an sauber protokollieren und einen exakten Emissionsbericht erstellen zu können.
Auch im Verlauf des Berichtjahres sind Änderungen in der Überwachungsmethodik im Überwachungsplan festzuhalten und unverzüglich einzureichen, wenn eine Buße vermieden werden will.
Rechtliche Konsquenzen
Wer nicht richtig, vollständig, rechtzeitig oder gar nicht berichtet müsse nach § 22 Abs. 4 BEHG mit einem Bußgeld von 5 € bis zu 50.000 € rechnen (vgl. Dr. Miriam Vollmer der re|Rechtsanwälte).
Wenn keine Vorsätzlichkeit des Fehlers bestehe sinke der Maximalbetrag nach §17 Abs. 2 OWiG bereits um die Hälfte auf nunmehr 25.000 €.
Ausblick
Doch keine Panik. Nach der Erfahrung von GALLEHR+PARTNER®zeigte sich die DEHSt in der Vergangenheit kulant Unternehmen gegenüber, die sich um die Einhaltung ihrer Berichtspflichten bemühen.
Der genaue Bußgeldbetrag sowie die Frist zur Nachreichung wird dem Schuldner nach der Säumnis von der DEHSt mitgeteilt.
Sollten Sie die Frist zur erstmaligen Einreichung am 31.10.2023 verpasst haben, empfiehlt GALLEHR+PARTNER® sich unmittelbarer mit der Erstellung des BEHG-Überwachungsplans zu befassen, diesen schnellstmöglich auf der DEHSt-Plattform nachzureichen und nicht auf die Reaktion der DEHSt zu warten.
Die Zuhilfenahme von Experten beschleunigt den Prozess und kann der entscheidende Schlüssel zur Verringerung einer Geldbuße sein. Hierdurch wird die Absicht zur Regelkonformität indiziert und die Vollständigkeit der Daten garantiert.
Haftungshinweis
Die von Gallehr Sustainable Risk Management GmbH zur Verfügung gestellten Informationen und Daten dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar.
Die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH bemüht sich, dass die enthaltenen Informationen und Daten zutreffend sind. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.
GALLEHR+PARTNER® kann Sie bei Bedarf gerne bei der Erstellung und Einreichung des Überwachungsplans im Rahmen des nationalen Emissionshandels zu unterstützen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese beraten und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse im nationalen Emissionshandel.