Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan bis 30.06.2025 einzureichen!


In Kürze:

Am 07.04.2025 informierte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) über die Fristen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels 2 (EU-ETS 2). In diesem Regime werden Inverkehrbringer von Kraft- und Brennstoffen gemäß dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) reguliert. Der EU-ETS 2 wird mittelfristig das Nationale Emissionshandelssystem nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ersetzen, für die Berichtsjahre 2024 – 2026 müssen allerdings Berichtspflichten in beiden Regimen parallel erfüllt werden. Die wichtigsten und zuerst zu erstellenden Dokumente sind die Emissionsgenehmigung und der Überwachungsplan.

Im EU-ETS 2 verantwortliche Unternehmen benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Emissionsgenehmigung. Der Antrag hierfür ist in der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ integriert.

Als Frist zur Einreichung des Antrags auf Emissionsgenehmigung und des Überwachungsplans für die Berichtsphase 2024 bis 2026 wurde der 30.06.2025 festgelegt. 


Sind Sie sich unsicher, ob Sie vom EU-ETS 2 betroffen sind? Oder haben Sie Fragen hinsichtlich der aufkommenden Pflichten? GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei jeglichen (inkl. strategischen) Fragestellungen rund um den nationalen und europäischen Emissionshandel, führt mit Ihnen einen Betroffenheits-Check durch und übernimmt bei Bedarf die vollständige Berichterstellung und Behördenkommunikation, soweit zulässig.


Neuer Leitfaden und neue FMS-Anwendung

Zudem hat die DEHSt einen Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im EU-ETS 2 für die Berichtsphase 2024-2026 veröffentlicht. Hierdurch werden die Anforderungen der EU-Monitoring-Verordnung an die Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen in Deutschland praktisch umgesetzt. Zudem soll er Unternehmen dabei unterstützen, den Antrag auf Emissionsgenehmigung und den Überwachungsplan in der Formular-Management-System-Anwendung (FMS) zu erstellen. Diese Anwendung („3-in-1-Überwachungsplan“) ist jetzt auch freigeschaltet. 

Für Unternehmen, die bereits im Nationalen Emissionshandelssystem nach BEHG verpflichtet waren, dient die XML-Datei des BEHG-Überwachungsplan als Basis. Diese kann importiert werden, womit zusätzlicher Aufwand für die mehrmalige Eingabe derselben Daten vermieden wird.

Darüber hinaus stellt die DEHSt Video-Klickanleitungen für die FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ zur Verfügung.

Die „alte“ FMS-Anwendung „BEHG-Überwachungsplan“ wird nach Ablauf der Einreichungsfrist des EU-ETS-2-Überwachungsplans abgeschaltet. Sie wird in der Liste der aktuellen Anwendungen in FMS nicht mehr geführt werden.

Sonderregelungen, Erleichterungen

Für einige EU-ETS-2-Entstehungstatbestände bestehen in der Berichterstattung Erleichterungen, die wir Ihnen nachfolgend darstellen:

  • Unternehmen, die nach § 23 Absatz 1 oder 1a EnergieStG (sonstige Energieerzeugnisse) Brennstoffe in Verkehr bringen
    • Ausschließlich Antrag auf Emissionsgenehmigung in DEHSt-Plattform notwendig
    • Kein Überwachungsplan notwendig
  • Unternehmen, die ausschließlich energiesteuerfrei verwendete Kohle in Verkehr bringen (§ 37 Absatz 2 Satz 1 Nummern 3 und 4 EnergieStG)

    • Ausschließlich Antrag auf Emissionsgenehmigung in DEHSt-Plattform
    • Kein Überwachungsplan notwendig
    • Antrag auf Emissionsgenehmigung in separatem Formular
    • EU-ETS-2-Verantwortliche, die ausschließlich Brennstoffe nach § 23 EnergieStG in Verkehr bringen, haben noch keinen Zugang zur DEHSt-Plattform. Die DEHSt wird auf Anfrage Aktenzeichen und Registrierungslink zur Verfügung stellen

GALLEHR+PARTNER® empfiehlt frühzeitig festzulegen, wer im Unternehmen für die EU-ETS 2 Berichterstattung zuständig ist. Zudem sollten ausreichend Personal und Budget bereitgestellt werden. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Beratung und Unterstützung brauchen, um alle Anforderungen zu erfüllen.


 Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich bei allen Belangen rund um den europäischen Emissionshandel

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • Strategische Beratung und Optimierung
  • Bestimmung des Kaufbedarfs an Emissionszertifikaten inkl. Unterstützung bei der Planung einer Kaufstrategie
  • Übernahme jeglicher Pflichten im Rahmen des Compliance-Zykluses: 1° bis 360° Unterstützung
  • Erstellung von Überwachungsplänen, Emissionsberichten, Verbesserungsberichten, Beantragung von Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage (BEHG)
  • Vermeidung von Doppelbelastungen und Wechsel zwischen TEHG/BEHG
  • BEHG bzw. EU-ETS 1 und EU-ETS 2 Betroffenheits-Checks, Management, Optimierung und Prozessimplementierung
  • Weitere Dienst- und Hilfeleistungen

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.


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