Zuteilungsdatenberichte: FMS online und Frist ausnahmsweise verlängert
Das wichtigste zuerst:
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der ersten Zuteilungsdatenberichte für die 4. Handelsperiode wäre der 31. März 2021 (vgl. Artikel 3 EU-Anpassungsverordnung, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842). Da das Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen der 4. Handelsperiode im Zuteilungszeitraum 2021-2025 wird derzeit noch intensiv auf europäischer und nationaler Ebene vorbereitet wird, können in Deutschland die Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020 ausnahmsweise und bei Bedarf spätestens zum 30. Juni 2021 einreichen, ohne dass dies negative Folgen für die Anlagenbetreiber nach sich zieht. Die Prüfung der Zuteilungsdatenberichte wird die DEHSt nach diesem Zeitpunkt starten.
Das FMS für die Erstellung der Zuteilungsdatenberichte ist online
Auf der Internetseite der DEHSt steht die FMS-Anwendung zur Erstellung des Zuteilungsdatenberichts (ZDB) zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort die folgenden Hilfestellungen:
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Excel-Tools für spezielle Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert,
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Excel-Tool zur Aufteilung von Stoffströmen auf Zuteilungselemente sowie
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FMS-Handbuch für den Zuteilungsdatenbericht.
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