Versand der Zuteilungsbescheide durch die DEHSt Ende Juli 2021, Ausgabe der Emissionsberechtigungen  (EUA) 2021 ab August

EU-ETS Emissionshandel DEHSt Versand der Zuteilungsbescheide 4. Handelsperiode Ausgabe Emissionsberechtigungen 2021 ab August

Die Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) wird voraussichtlich Ende Juli 2021 damit beginnen, die Zuteilungsbescheide für die vierte Emissionshandelsperiode an die Anlagenbetreiber, die im Jahr 2019 einen Antrag auf freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt haben, über die Virtuelle Poststelle (VPS) zu versenden. Das Versenden der Zuteilungsbescheide wird voraussichtlich bis September 2021 andauern.

Die Ausgabe der Emissionsberechtigungen für das Jahr 2021 erfolgt dann sukzessive ab Anfang August 2021 für die Anlagen, die dann bereits einen Zuteilungsbescheid erhalten haben.

Achtung!

Die Ausgabe berücksichtigt noch keine Zuteilungsanpassungen, die auf Basis der eingereichten Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020 gemäß der EU-Anpassungsverordnung gegebenenfalls vorzunehmen sind. Diese gegebenenfalls notwendigen Anpassungen werden von der DEHSt in einem eigenständigen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt beschieden.

Entsprechend kann es sein, dass die verfügbaren und zugeteilten Emissionsberechtigungen im Laufe der Zeit noch reduziert bzw. erhöht werden.

Die real verfügbare Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels Systems orientiert sich einerseits an der NIMs-Liste und andererseits an den realen Aktivitätsraten der Zuteilungselemente in den Jahren 2019 und 2020, die Sie der DEHSt mit den Zuteilungsdatenberichten bis Ende Juni berichtet haben.

Jeden betroffenen Unternehmen empfehlen wir, jetzt die Zuteilungsbescheide anhand der NIMs Liste und der, im Jahr 2019 eingereichten Zuteilungsanträge zu prüfen. Gemeinsam mit den berichteten Aktivitätsraten der Jahre 2019 und 2020 kann dann, unter Berücksichtigung der Anpassungsverordnung (AnpVO) die real nutzbare Menge an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2021 ermittelt werden.

Sprechen Sie uns gerne zu allen Fragen rund um den Europäischen und nationalen Emissionshandel direkt an. Wir helfen Ihnen gerne.

Unsere Emissionshandels-Dienstleistungen umfassen hierbei -soweit uns aufgrund rechtlicher Bestimmungen gestattet- insbesondere:

  • Strategische Beratung und Optimierung
  • 1°bis 360°Unterstützung
  • Erstellung von Zuteilungsanträgen, Überwachungsplänen, Zuteilungsdatenberichten, Emissionsberichten
  • Abschätzen der zu erwartenden freien Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Jahre 2021 bis 2030
  • BEHG Betroffenheits-Checks, Management und Optimierung
  • Vermeidung von Doppelbelastungen ETS/BEHG
  • Wechsel zwischen EU ETS und BEHG
  • Weitere Dienst- und Hilfeleistungen (VPS Backup, Kontoeröffnungs- und Kontoführungssupport, Unterstützung beim Handel etc.)