Revision des europäischen Emissionshandels im Kontext von Fit for 55
Status der Umsetzung der Revision des EU-ETS
Ausgehend durch die abgeschlossenen EU-Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, des EU-Parlamentes sowie des EU-Rates folgen aus dem Beschluss im Rahmen von Fit for 55 zukünftig weitreichende Änderungen zu den Themen Carbon Border Adjustment Mechanism, EU-Emissionshandel II (EU-ETS II), RePowerEU, sowie der Revision des europäischen Emissionshandels.
- EU-Trilog-Verhandlungen erreichen Einigung am 18.12.2022
- Nächster Schritt ist die Ausarbeitung entsprechender Gesetze und Verordnungen
Übersicht Ergebnisse der EU-Trilog-Verhandlungen
Anpassung des Reduktionsziels für alle im europäischen Emissionshandel erfassten Anlagen bis 2030 von 40 % auf 62 % im Vergleich zum Jahr 2005 Emissionen einzusparen.
Weitere relevante Änderungen:
- Zusätzliche Kürzung des Caps in zwei Schritten (Rebasing):
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- 2024: 90 Mio. t CO₂
- 2026: 27 Mio. t CO₂
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- Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors:
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- 2024-2027: 4,3 %
- 2028-2030: 4,4 %
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- Zertifikatsentnahme durch Marktstabilitätsreserve soll weiterhin 24 % betragen:
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- Der Grenzwert, ab dem eine Entnahme durchgeführt wird, soll dabei 400 Mio. Zertifikate betragen.
- Die Marktstabilitätsreserve soll bei „übermäßigen Preisschwankungen“ zukünftig auch automatisch Zertifikate in den Markt abgeben können
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- Einbeziehung der Abfallverbrennung, voraussichtlich ab 2028:
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- Nach voriger Prüfung durch EU-Kommission bis 31.12.2026
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- Neue weitere Voraussetzungen für zukünftige kostenlose Zuteilung:
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- Durchführung von erfassten Maßnahmen aus Energieaudits
- In bestimmten Sektoren sind Klimaneutralitätspläne für die entsprechen Anlage maßgeblich
- Die 20 % CO₂-ineffizientesten Unternehmen müssen Dekarbonisierungskonzepte erstellen
- Bonus-Malus-System kann bei Nichteinhaltung bis zu 20 % der Zuteilung kürzen
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- Schrittweise Einführung der Compliance-Pflicht des Schifffahrtssektors:
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- 2024: Für 40 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
- 2025: Für 70 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
- 2026: Für 100 % der Emissionen müssen EUAs abgegeben werden
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- Aufstockung des Innovationsfonds um 575 Mio. EUA:
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- Gegenwert bei 80 € / EUA 46 Mrd. € plus u.U. weitere Aufstockung durch Versteigerung 1 Mrd. Zertifikate durch EU-Parlament
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- Verpflichtung der Mitgliedsstaaten 100 % der Einnahmen aus ETS in Klimamaßnahmen zu investieren
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von CBAM betroffenen Sektoren:
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- Sektoren: Zement, Aluminium, Düngemittel, Stahl und Eisen, Wasserstoff, Strom
- Schrittweise Absenkung der kostenlosen Zuteilung:
Inhalte der EU-Risikostrategie für CBAM
(Carbon Border Adjustment Mechanism bzw. CO₂-Grenzausgleichsmechanismus)
- Einführung einer rechtlichen Garantie, falls Probleme bei der Umsetzung von CBAM entstehen:
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- schnelleres Reduzieren von kostenlosen Zertifikaten für betroffene Sektoren wird eingestellt
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- Exportorientierte Mitgliedsstaaten erhalten für betroffene Industrie zusätzlich mehr als 3,5 Milliarden Euro aus ETS-Erlösen als Unterstützung in Richtung Klimaneutralität
- Mitgliedsstaaten können zusätzliche Mittel aus nationalen Einnahmen zur Unterstützung nutzen.
- Für spezielle Carbon-Leakage gefährdete Industriesektoren im Kontext des CBAM, gibt es voraussichtlich Unterstützung von maximal 50 Milliarden Euro bis 2030.
- Vereinbart wurde eine Revisionsklausel, die im Falle von trotzdem auftretenden Schwierigkeiten, zusätzliche Maßnahmen einleitet.
Finanzierung von RePowerEU
- Der europäische Emissionshandel soll 20 Mrd. € für RePowerEU bereitstellen
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- 40 % des Betrags soll durch vorzeitige Versteigerungen durch die Mitgliedsstaaten zusammenkommen (Frontloading)
- 60 % des Betrags sollen aus dem Innovationsfond bereitgestellt werden.
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–> Geringerer Einfluss auf das CAP des EU-ETS im Vergleich zu vorigen Vorschlägen
- Vorzeitig versteigerte EUAs (Frontloading) werden voraussichtlich im Zeitraum 01.2027-12.2030 weniger versteigert –> Keine größere Auktionsmenge, als geplant
- Wirkung auf EUA-Markt:
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- Mittelfristig geringfügig höhere EUA-Verfügbarkeit (2023-2025)
- Mittel- bis langfristig geringere EUA-Verfügbarkeit (2026-2030)
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Einmalige Anpassungen des CAPs in Bezug zur ursprünglichen Regelung
Ursprünglich geplante Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode
Voraussichtliche Entwicklung des Caps in der 4. Handelsperiode
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- Erstellung von förderfähigen Transformationskonzepten inkl. Zielentwicklung, Strategieentwicklung und Managementberatung zur wirksamen Zielerreichung
- Entwicklung, Einführung und Betrieb von Energie-, Umwelt- und Klimamanagementsystemen
- Erstellung von Carbon Footprints