Die EU-Kommission hat weitere Hilfestellungen für Anlagenbetreiber des Europäischen CO2-Emissionshandels auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Neben den Leitfäden stehen nun auch die Templates für die Datenerfassung des Zuteilungsantrags sowie für den Methodenbericht zum Herunterladen bereit. Weiterhin veröffentlicht wurde das Template für die Verifizierung von Zuteilungsanträgen.
Für deutsche Anlagenbetreiber bieten die Templates der EU-Kommission einen ausführlichen ersten Eindruck welche Daten für die Zuteilungsanträge an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) übermittelt werden müssen und welche Prozesse darzustellen und zu beschreiben sind.
Für die Erstellung der Zuteilungsanträge und Methodenberichte deutscher Anlagenbetreiber wird die DEHSt in den kommenden Wochen die entsprechenden Formularanwendungen in ihrem Formular-Managementsystem (FMS) bereitstellen.
Nach der Bereitstellung der Formulare sollen Anlagenbetreiber innerhalb drei Monate ihre Zuteilungsanträge bei den entsprechenden Behörden der Mitgliedsstaaten einreichen. Aktuell ist davon auszugehen, dass das FMS ab dem 01.04.2019 bereitstehen wird.