Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Wichtige Information zu Beginn des neuen Förderinstruments

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung seiner Produktionsprozesse unterstützt. Das Förderinstrument BIK ist der Nachfolger des Förderprogramms „Dekarbonisierung der Industrie“, welches zum 31.12.2023 ausgelaufen ist.

Im folgenden gibt GALLEHR+PARTNER® Ihnen einen ersten Überblick über das neue Förderinstrument und zeigt auf, was interessierte Unternehmen in den nächsten Monaten zu erwarten haben.


Hintergrundinformation:

Mithilfe des neuen Förderinstruments Bundesförderung Industrie und Klimaschutz sollen klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben ermöglicht werden, welche zu den aktuellen Marktbedingungen noch nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Hierzu werden Unternehmen innerhalb von zwei Modulen gefördert.

Projektträger des Modul 1 (Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Projektträger des Modul 2 (Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) ist der Projektträger Jülich (PtJ)


Was sollten Unternehmen wissen?

Es folgt eine erste Übersicht wichtiger Informationen. GALLEHR+PARTNER® wird zudem in den nächsten Wochen eine Newsletter-Reihe veröffentlichen, die einzelnen Module und Bestandteile der Förderung im Detail analysieren. Melden Sie sich hierzu gerne bei unserem Newsletter an.


Die Beantwortung der folgenden Fragen wurde unterstützt von chatgpt.com und von GALLEHR+PARTNER® verifiziert. Stand des Wissens: 23.08.2024

Es werden Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1) sowie zur Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) (Modul 2) gefördert. Die Fördermodule umfassen innovative Investitionsvorhaben, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien. Grundbedingung ist eine relative Emissionsminderung von mindestens 40 % im Vergleich zum dem Status Quo und bei Produkten, bei denen es einen Benchmark im EU-ETS gibt, dass sie mit der Maßnahme unter diese spezifische Emissionen kommen können.

Kurzzusammenfassung Modul 1

Gefördert werden Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie, insbesondere Investitionsvorhaben, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) industrieller Prozesse weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Dazu gehören die Umstellung auf treibhausgasarme oder -neutrale Produktionsmethoden sowie Investitionen in entsprechende Technologien. Es werden auch Forschung und Entwicklung gefördert, die auf die Entwicklung neuer Technologien zur THG-Minderung abzielen. Die Förderung umfasst auch Investitionen in Anlagen zur Herstellung alternativer Produkte, die emissionsintensive Produkte ersetzen​.

Kurzzusammenfassung Modul 2

Modul 2 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt Projekte, die sich auf die Anwendung und Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) konzentrieren, um schwer vermeidbare CO₂-Emissionen in der Industrie und Abfallwirtschaft zu reduzieren. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die mit den Zielen der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung übereinstimmen, und wird auf Grundlage der Fördermitteleffizienz vergeben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben oder planen, sowie Konsortien aus mehreren Unternehmen. Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, und das geförderte Vorhaben muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Im Falle von grenzüberschreitenden Vorhaben sind nur die in Deutschland geplanten Investitionen förderfähig. Außerdem müssen die Unternehmen schriftlich bestätigen, dass sie in der Lage sind, den gesamten Eigenanteil an den Kosten zu tragen.

  1. Teilmodul 1: Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse
    • Maximales Fördervolumen: Bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen.
    • Förderintensität: 40% der förderfähigen Kosten
  2. Teilmodul 2: Förderung von Investitionsvorhaben zur Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung in der Industrie
    • Maximales Fördervolumen: Bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
    • Förderintensität: 30% der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierung bzw. 60% bei Umstellung auf Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe
  3. Teilmodul 3: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
    • Maximales Fördervolumen für industrielle Forschung: Bis zu 35 Millionen Euro. Förderintensität: 50%
    • Maximales Fördervolumen für experimentelle Entwicklung: Bis zu 25 Millionen Euro. Förderintensität: 25%
    • Maximales Fördervolumen für Durchführbarkeitsstudien: Bis zu 8,25 Millionen Euro. Förderintensität: 50%
    • KMU erhalten Bonus auf Förderintensität: Kleine Unternehmen erhalten einen 20% und Mittlere Unternehmen einen 10% Zuschlag

  1. Gewidmete Infrastruktur und Speicher

      • Maximales Fördervolumen: Bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen.
      • Förderintensität: 30 %
  2. Investitionsvorhaben
      • Maximales Fördervolumen: Bis zu 25 Millionen Euro pro Unternehmen.
      • Förderintensität: 30 %

Förderfähig sind ausschließlich die Investitionsmehrkosten, die sich aus der Abscheidung von CO2 aus einer emittierenden Anlage oder direkt aus der Umgebungsluft, sowie aus der Pufferspeicherung und dem Transport des CO2 ergeben.
Für mittlere Unternehmen kann der Fördersatz um 10 % bei kleinen Unternehmen um 20 % erhöht werden.

Nicht gefördert werden Investitionen mit Gesamtinvestitionskosten unterhalb von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen bzw. einer Million Euro für andere Unternehmen.

Die Bewilligung erfolgt durch ein zweistufiges Auswahlverfahren. Es werden zunächst Vorhabenskizzen eingereicht und anhand festgelegter Kriterien bewertet. Nur die besten Skizzen werden zur Antragstellung aufgefordert. Es handelt sich also um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem die Auswahl nach Kriterien wie THG-Reduktionseffizienz, Innovativität und Umsetzungszeitplan erfolgt

Die Förderrichtlinie wird am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Der konkrete Startzeitpunkt für die Einreichung von Förderanträgen und die Durchführung der Vorhaben wird in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben.

Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Vorhaben in form einer Skizze einzureichen.

GALLEHR+PARTNER® informiert Sie im Rahmen des Newsletters, sobald der erste Förderaufruf begonnen hat.

Der Grundsätzliche Antragsprozess des Förderprogramms kann aus der folgenden Darstellungen entnommen werden:

Quelle: KEI

Das Konzept muss im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens erstellt und eingereicht werden. Zunächst ist eine Vorhabenskizze beim zuständigen Projektträger einzureichen. Diese Skizze wird bewertet, und nur die besten Skizzen werden zur vollständigen Antragstellung aufgefordert. Die genauen Fristen für die Einreichung der Skizzen und Anträge werden in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben​

GALLEHR+PARTNER® geht derzeit davon aus, dass die Frist zur Einreichung der Skizze im Dezember 2024 oder Januar 2025 liegen wird.

Mögliche Ausschlusskriterien umfassen Unternehmen, die bereits von der EU sanktioniert wurden, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sowie Vorhaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder anderweitig gefördert werden. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die THG-Reduktionen durch Produktionskürzungen erzielen, oder die in Technologien investieren, die fossile Energieträger wie Erdgas nutzen, es sei denn, diese Investitionen dienen der Umstellung auf umweltfreundlichere Technologien.

 


Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • 360°-Begleitung während Skizzeneinreichung und Einreichung des Projektantrags inkl. bei allen Berechnungen und Formalitäten
  • Kompatibilitätsprüfung zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
  • Unterstützung bei strategischen Fragestellungen
  • Einschätzung der Maßnahme im gesamten Förderumfeld
  • Strukturierung und Erstellung der erforderlichen Antragsmodalitäten
  • Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen
  • Unterstützung bei Erstellung der Skizze
  • Beratung bei „Gebotspreis“ hinsichtlich THG-Fördermitteleffizienz
  • Koordination von beteiligten Projektpartner (Behörden, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
  • Unterstützung bei Kommunikation mit dem Fördergeber und Begleitung des vollständigen Beantragungsprozesses

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.