Erster Einblick in die Gestaltung der Förderrichtlinie und das weitere Vorgehen des zweiten Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge


Zusammenfassung:

Die Bundesregierung beabsichtigt nach unserem jetzigem Informationsstand für Anfang 2024 eine weitere Gebotsrunde für Klimaschutzverträge (Dauer 4 Monate) und holt bis Mitte Januar Kommentare von Unternehmen und Verbände zu diesem Vorhaben ein. Geplant sind u.a.: eine Senkung der geforderten Mindestgröße des Referenzsystems; vereinfachte Anträge; größere Flexibilität bei Maßnahmenbeginn sowie Produktions- und Energiemenge; Präzisierung der Bedingungen für zulässige Abweichungen vom technologischen Pfad; Einbezug von Carbon Capture Technologien und Prozessdampf; Berücksichtigung einer nicht rechtzeitig bereitgestellten Energieinfrastruktur; Bonuserhöhung bei grünem Wasserstoff.

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie beim Antragsverfahren der zweiten Gebotsrunde und der techno-ökonomischen und strategischen Bewertung Ihrer Vorhaben.


Hintergrundinformation

Im Sommer 2024 wurde das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge (KSV) abgeschlossen. Auch das zweite vorbereitende Verfahren stieß auf reges Interesse bei der Industrie. Nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichten Informationen scheint es, trotz der unklaren Situation des Bundeshaushalts nach dem Ende der Ampelkoalition, dass die 2. KSV Gebotsrunde Anfang des neuen Jahres starten und 4 Monate dauern soll.        

Das BMWK hat für die 2. KSV Gebotsrunde bereits einen Referentenentwurf formuliert, zu dem Sie als Unternehmen bis zum 17.01.2025 Stellung beziehen können. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre unternehmensspezifische Position herauszuarbeiten.

Referentenentwurf zur Förderrichtlinie Klimaschutzverträge

Nach unserem Kenntnisstand umfasst der Referentenentwurf zur Förderrichtlinie der Klimaschutz­verträge viele seitens der Industrie gewünschte Änderungen. Der Förder­mecha­nis­mus könnte damit flexibler gestaltet werden als bisher.

Folgende Änderungen sind anscheinend vorgesehen:

  • Die Mindestgröße des Referenz­systems, mit dem das neue treibhausgasärmere Produktionsverfahren verglichen wird, wird hinsichtlich der jährlich erzeugten CO₂-Emissionen von 10 kt auf 5 kt CO₂-Äquivalent gesenkt.
  • Der Antragsprozess wird vereinfacht (z. B. durch die Möglichkeit, ein Standortkonzept erst zum operativen Beginn einzureichen).
  • Die Flexibilität des Instruments wird erhöht: Der operative Start kann mit plausibler Begründung von 36 auf 48 Monate nach Vertragsabschluss verschoben werden. Eine höhere Abweichung von geplanten Produktions- und Energiemengen ist ohne Zustimmung möglich.
  • Es werden Rahmenbedingungen für eine akzeptierte Abweichung von dem ursprünglich vorgesehenen technologischen Pfad präzisiert: bei nicht verfügbaren Energieträgern, zu hohen Kosten für gewählte Energieträger, technologischer Verbesserung, zusätzlichen Treibhausgasminderungen.
  • Vorhaben unter Einsatz von Carbon Capture and Storage Carbon Capture and Usage (CCS/CCU) sind nun möglich.
  • Die Frist für den operativen Beginn der Maßnahme kann auf 60 Monate verlängert werden, wenn Einschränkungen bei der verfügbaren externen Energieinfrastruktur bestehen.
  • Der Einsatz von Prozessdampf in Industrieparks ist nun förderfähig.
  • Die Nutzung von grünem Wasserstoff wird durch eine Bonuserhöhung verstärkt.

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie beim Antragsverfahren der 2. KSV Gebotsrunde und der techno-ökonomischen und strategischen Bewertung Ihrer Vorhaben.

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • 360°-Begleitung während dem vorbereitenden Verfahren und der Gebotsphase bei allen Berechnungen, Formalitäten und Antragsunterlagen
  • Kompatibilitätsprüfung zum Förderprogramm Klimaschutzverträge
  • Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen bezogen auf Ihr Vorhaben
  • Simulation der jährlichen Vertragsauszahlungen
  • Durchführung einer Differenzkostenkalkulation zur Bestimmung der finanziellen Risikoposition und des Gebotspreises
  • technische Bewertung Ihres Vorhabens
  • weiteres Fördermittelscreening
  • Koordination von beteiligten Projektpartnern (BMWK, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
  • Unterstützung bei den Berichtspflichten während der Vertragslaufzeit

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.


GALLEHR+PARTNER® nutzt KI-Tools, u.a. zur Unterstützung bei der Erstellung von Beiträgen. Die Korrektheit der Inhalte und Informationen ist durch die Fachkompetenz unserer Mitarbeitenden sichergestellt. Bei Fragen zu Inhalten können Sie sich gerne an kontakt@gallehr.de wenden.