Am 12. September 2014 beleuchtet GALLEHR+PARTNER gemeinsam mit Experten der Industrie (Shell), der Rechtsberatung (Ritter, Gent, Collegen), der Wirtschaftsprüfung (PwC) und der zuständigen Behörden (BAFA) den vermeindlichen „Kulturschock“ der EU-Vorgaben auf die Deutsche Gesetzgebung sowie die sich daraus ergebenen Konsequenzen und Synergien.
Das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2014) berücksichtigt jetzt die EU-Beihilferichtlinien. Genauso wie schon zuvor der Spitzenausgleich des Stromsteuergesetzes (StromStG) und des Energiesteuergesetzes (EnergieStG). Ganz neu ist das nicht. Die fast zehn Jahre währenden Erfahrungen aus der Umsetzung der EU-Emissionshandelsdirektive mittels des Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG) zeigen, wie sich EU-Regelungen in deutschen Umsetzungsregeln niederschlagen. So passen unter anderem Behörden die formellen Kommunikationsschnittstellen an Ihre Erfahrungen an. Z.B. jene zur Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), des Spitzenausgleichs und der Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation).
Darüber hinaus ist zu beobachten, dass die EU zunehmend nach dem Grundsatz „Geben und Nehmen“ agiert. Die Gewährung der besonderen Ausgleichsregelung und des Spitzenausgleichs sind z.B. an die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO50001 gebunden.
Diese Ganztagesveranstaltung mit Vorabendprogramm von GALLEHR+PARTNER widmet sich im Besonderen den folgenden Themen:
-
Quo Vadis – Wie umgehen mit den EU Vorgaben?
-
Das neue EEG und die Konsequenzen für betroffene Unternehmen aus Sicht der Praxis
-
Die Anforderungen an den Spitzenausgleich nach StromStG, EnergieStG
-
Beispielansätze zur praktischen Nutzung von Synergien
Hier finden Sie das Tagungsprogramm inkl. Anmeldeformular. Wir würden uns sehr freuen, Sie am 12. September 2014 um 09:00h in der Brunnenstrasse 7, 61184 Karben/Ffm bei unserer Fachtagung und am Vorabend bei der GALLEHR+PARTNER Kammerkunstveranstaltung in der Hauptstrasse 43, 61184 Karben/Ffm begrüßen zu dürfen.