Langsam nimmt die Einführung von ISO 50001 Energiemanagementsystemen in der Deutschen Industrie fahrt auf. Dabei werden die ersten Fälle sichtbar, in denen die frischen gültigen ISO50001 Zertifikate den Anforderungen des Gesetzgebers zur Beantragung des Spitzenausgleichs und der EEG Besonderen Ausgleichsregelung nicht ausreichen. In den meisten Fällen dieser Art wurde nicht die gesamte GmbH bzw. AG betrachtet, sondern nur ein oder mehrere Standorte.
Hier erhalten Sie den kostenlosen GALLEHR+PARTNER Infobrief Energiemanagement 01-2013 behandelt die folgende Fragestellung: Welche Systemgrenzen müssen die Testate nach ISO 50001 erfassen bzw. welchen Betrachtungsraum müssen diese umfassen, damit sie den Anforderungen des Gesetzgebers für die erfolgreiche Beantragung des Spitzenausgleichs bzw. der besonderen Ausgleichsregelung nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gerecht werden. Aus rechtlicher Sicht werden diese Fragestellungen von dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Markus Ehrmann in einem Gastbeitrag dargestellt.