Update:

Am 29.07.2024, wurde seitens des BMWK das zweite vorbereitende Verfahren der Klimaschutzverträge offiziell eingeleitet. Innerhalb der kommenden zwei Monate haben interessierte Unternehmen nun die Möglichkeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Bis zum 30.09.2024 müssen die Unterlagen für das vorbereitende Verfahren vollständig eingereicht sein.

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

Hinsichtlich der anstehenden Ferienzeit ist der Zeitraum bis zum Fristende 30.09. knapp bemessen. Wir empfehlen daher möglich zeitnah zu prüfen, ob die Grundanforderungen zur Teilnahme vorliegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, durch ein kostenloses Interview. Vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin.

Die erste Runde der Klimaschutzverträge ist erfolgreich abgeschlossen worden

Am Donnerstag, 11. Juli 2024, endete die Antragsfrist für die erste Gebotsrunde der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Klimaschutzverträge, auch Carbon Contracts for Difference (CCfD) genannt. Rund 20 Anträge auf eine Förderung gingen ein – und zwar sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand.

Klimachutzverträge, Carbon Contracts for Difference, CCfD, BMWK Bild https://pixabay.com/service/license-summary/

GALLEHR+PARTNER® durfte fünf Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen durch das erste vorbereitende Verfahren und zwei Unternehmen bis zur qualifizierten Entscheidung zu Gebot und Gebotspreis begleiten.


Hintergrundinformationen:

Mit dem Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt die Bundesregierung Industrieunternehmen dabei, große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Dadurch werden Produktionsprozesse ohne Einsatz von fossilen Energieträgern, Produktionsanlagen und Transportwege für Wasserstoff und Know-how in der Finanzierung entstehen. Es sollen die sogenannten grünen Leitmärkte entstehen, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU in den nächsten Jahrzehnten sichern werden.

Funktionsweise der Klimaschutzverträge bzw Carbon Contracts for Difference (CCfD) mit dem Bund vom BMWK

Aktuelle Informationen stellt das BMWK auf der Website klimaschutzvertraege.info zur Verfügung.


Das vorbereitende Verfahren für die zweite Gebotsrunde beginnt im Juli 2024

Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger wurde am 29.07.2024 das zweite vorbereitende Verfahrens der Klimaschutzverträge offiziell eingeleitet. Innerhalb der kommenden zwei Monate haben interessierte Unternehmen nun folgend die Möglichkeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Bis zum 30.09.2024 müssen die Unterlagen vollständig eingereicht sein.

Das zweiten vorbereitenden Verfahren folgt den Grundgedanken des bisher bekannten Fördermechanismus. Jedoch wird aufbauend auf der Carbon Management Strategie der Bundesregierung die Nutzung von Carbon Capture and Usage/Storage Technologien im Rahmen der zweiten Gebotsrunde der Klimaschutzverträge derzeit geprüft und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des kommenden Gebotsverfahrens förderfähig sein.

Die Teilnahme an dem zweiten vorbereitenden Verfahren verpflichtet zu nichts, sichert aber jedem Unternehmen die Möglichkeit, an der dann folgenden zweiten Gebotsrunde teilzunehmen.

GALLEHR+PARTNER®empfiehlt entsprechend auf jeden Fall zu prüfen, ob die Grundanforderungen zur Teilnahme vorliegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, durch ein kostenloses Interview.

Sollten die Grundanforderungen erfüllt sein, empfehlen wir, am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Der Aufwand ist in den meisten Fällen überschaubar und kann mit Förderungen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro (EUR 1.000.000.000,–) im Einzelfall belohnt werden.

GALLEHR+PARTNER® unterstützt alle interessierten gerne in gewohnter Qualität

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • Erfahrende 360°-Begleitung während dem vorbereitenden Verfahren und der Gebotsphase bei allen Berechnungen und Formalitäten
  • Kompatibilitätsprüfung zum Förderprogramm Klimaschutzverträge
  • Strukturierung und Erstellung der erforderlichen Antragsmodalitäten
  • Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen
  • Simulation der jährlichen Vertragseinzahlungen
  • Hilfestellung bei der Gebotspreis-Bestimmung
  • Durchführung einer Vollkostenkalkulation zur Bestimmung der finanziellen Risikoposition inkl. weiterer Fördermittel
  • Koordination von beteiligten Projektpartner (Behörden, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
  • Unterstützung bei den Berichtspflichten während der Vertragslaufzeit

Sprechen Sie uns gerne an.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.