GALLEHR+PARTNER® – Fachinformation:
„Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen“
Einblick in die aktuellen Umsetzungsanforderungen an Energieeffizienzmaßnahmen im Kontext von Beihilfe- und Ordnungsrecht.
Auch in den kommenden Geschäftsjahren wird für energieintensive Industrie die Relevanz der Identifikation und Umsetzung von sog. „wirtschaftlichen“ Energieeffizienzmaßnahmen auch weiterhin von Bedeutung sein.
Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sowie zu den Anforderungen an die Managementprozesse hat GALLEHR+PARTNER® die sogenannte „Übersichtsmatrix – Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen“ entwickelt. Die Anforderungen im Einzelnen befinden sich in der Entwicklung und stets im Wandel. Wir werden die Matrix daher in unregelmäßigen Abständen weiterhin Ihnen aktualisiert zur Verfügung stellen.
Übersichtsmatrix – Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen
Denn Unternehmen müssen auch weiterhin diese einerseits in Form von sog. „ökologischen Gegenleistungen“ bei der Antragstellung nachweisen, sofern sie Vorteile in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt für die Beihilfe nach BECV, die nun bis 2030 verlängerte Strompreiskompensation sowie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Gleichwohl war die Umsetzung von „wirtschaftlichen“ Energieeffizienzmaßnahmen bei der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EUETS im Antragsjahr 2024 eine notwendige Prämisse.
Andererseits besteht nach dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Plänen für Endenergieeinsparmaßnahmen dauerhaft vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Energieeffizienzmaßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. Maßgeblich für dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit gilt in einer Mehrzahl der Rechtsgebiete grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI).
Unter folgendem Link steht Ihnen unsere Übersichtsmatrix -Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen zum Download zur Verfügung.
Gerne steht Ihnen GALLEHR+PARTNER® zur Diskussion Ihrer spezifischen Situation zur Verfügung. Unser Team unterstützt bereits mehrere unserer Kunden zu den aktuell gültigen Beihilfeverordnungen. Daraus resultierend beraten wir Sie gerne bei den Anpassungserfordernissen innerhalb Ihrer ISO 50001 Managementsysteme sowie zur relevanten VALERI-Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen (Kapitalwertmethode). Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.
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