Energieeffizienzgesetz (EnEfG) News: Informationen zur Plattform für Abwärme


Hinweis:

Eigentlich sollte die Plattform für Abwärme bereits Anfang des Jahres online gehen, dies verzögerte sich allerdings. Mittlerweile ist sie seit dem 15.04.2024 online. Zudem wurde ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht. Das Merkblatt hat es in sich. Auf alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr kommen Pflichten zu. Um unverhältnismäßige Belastungen für betroffene Unternehmen zu verhindern, hat die Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE die Frist zur verpflichtenden Veröffentlichung bestehender betrieblicher Abwärmepotentiale bis Ende Dezember verlängert.


Hintergrund:

In diesem Artikel wollen wir Sie darüber informieren, was die Plattform für Abwärme erreichen soll und welche Aufgaben, aber auch Möglichkeiten für Unternehmen, Kommunen und Gesellschaft entstehen.

Die Plattform für Abwärme soll eine deutschlandweite Übersicht aller gewerblicher Abwärmepotentiale bilden. Ziel der Plattform ist es diese Abwärme nutzbar zu machen und die Energieeffizienz in Deutschland zu verbessern. Sie ist eines der wichtigen Instrumente des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Dieses hat mehrere Ziele, zum einen den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken sowie die Versorgungssicherheit zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

In dem am 04.03.2024 aktualisierten Merkblatt wurden der Zweck der Plattform und einige Definitionen klargestellt.

Die Plattform für Abwärme soll hauptsächlich zum Informationsaustausch und der Vernetzung von Unternehmen und Energieversorgern dienen. Insbesondere soll die Plattform genutzt werden, wenn die anfallende Abwärme nicht bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden kann. So soll ermöglicht werden, Wärmeüberschüsse (Abwärmequellen) und Wärmebedarfe (Wärmesenken) in Einklang zu bringen. Zudem stehen die Daten auch den Kommunen zur Verfügung, die diese in die Wärmeleitplanung integrieren können. Unserer Ansicht nach ist dies ein probates Mittel, die Energieeffizienz zu verbessern, volkswirtschaftlich sinnvoll und aus der Perspektive des Klimaschutzes zu unterstützen.

Doch was gilt überhaupt als Abwärme? Abwärme ist der Teil der Wärme, der als ungewolltes Nebenprodukt in einem Prozess oder einer Anlage entsteht. Abwärmequelle ist jede geführte oder diffuse Quelle einer Anlage, welche Wärme abgibt. Es gibt dabei verschiedene Abwärmemedien, theoretisch kann es jedes feste, gasförmige, oder flüssige Medium oder Oberflächenstrahlung sein. Meistens sind Abwärmequellen räumlich abgeschlossen. Man spricht von Abwärme, sobald die Wärme ungenutzt an die Umwelt abgegeben wird. Wird die Wärme vollständig energetisch genutzt, ist nicht mehr von Abwärme, sondern von genutzten Abwärmequellen die Rede.

Was heißt dies in der Praxis für Unternehmen?

Auf Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mindestens 2,5 GWh (inkl. Gas, Strom., Fernwärme, Kohle, etc.) kommen einige Pflichten zu. All diese Unternehmen werden verpflichtet, ihre Abwärmepotentiale zu identifizieren und zu quantifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse und Informationen sind dann an die Bundessstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.

Zu den obligatorischen Informationen zählen:
  1. Name des Unternehmens
  2. Adresse und Standorte, wo Abwärme anfällt
  3. Jährliche Wärmemenge
  4. thermische Leistung
  5. Zeitliche Verfügbarkeit im Jahresverlauf (Leistungsprofil)
  6. Vorhandene Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
  7. Durchschnittliches Temperaturniveau

Dabei gilt es zu beachten, dass jedes Abwärmepotential einzeln und mit jeweiligen spezifischen Informationen anzugeben ist.

Für die erstmalige Meldung an die BfEE, müssen betroffene Unternehmen ausschließlich wesentliche und geführte Abwärmepotentiale berichten. Diese Meldung ist bis Ende Dezember 2024 zu leisten. Auf die Angabe diffuser und unwesentlicher Abwärmequellen kann vorerst verzichtet werden. Abwärmepotentiale mit einem durchschnittlichen jährlichen Temperaturniveau von unter 20°C gelten als unwesentlich und können ignoriert werden.

Im Merkblatt wird davon ausgegangen, dass über Abwärmepotentiale bereits durch fortgeschrittene Energiemanagementsysteme nach ISO 50001, EMAS oder Energieaudits detaillierte Informationen bestehen. Sie sollten regelmäßig berechnet, aufgezeichnet und beschrieben werden. Sollten für die Erstmeldung an die BfEE noch keine messbaren oder genau ermittelten Werte verfügbar sein, sind auch plausible und nachvollziehbare Schätzungen und anschließende Berechnungen zulässig. Diese sind nachvollziehbar für Dritte zu dokumentieren. Idealerweise sollten die erfassten Informationen dann über Energieaudits oder zertifizierte Managementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) bestätigt werden.

 

Bis wann sind diese Daten zu berichten? Gibt es Fristen?

Es bestehen einige Fristen zur Übermittlung oben genannter Informationen an die unter dem dach das BAFA BfEE. Prinzipiell ist dies ab jetzt jedes Jahr bis zum 31. März zu erledigen. Im Grunde hätte dies 2024 bis zum 01.Januar schon erstmalig passieren sollen. Da die Plattform allerdings erst seit Mitte April online und zugänglich ist, wurde entschieden, den betroffenen Unternehmen bis Ende Dezember 2024 Zeit zu geben, die angeforderten Informationen zu erarbeiten und zu versenden. Bei Nichterfüllen der Pflichten sind Geldbußen bis 50.000 € vorgesehen. Es besteht also eine gewisse Dringlichkeit, aber kein Grund zur Panik.

Gerne können wir Sie bei Bedarf der Aufnahme und Quantifizierung des Abwärmepotentials unterstützen. Gerne beraten wir, inwiefern Abwärme vor Ort genutzt werden könnte und welche Optionen bei außerbetrieblicher Abwärmenutzung bestehen. Darüber hinaus unterstützen wir gerne bei der Erstellung des Leistungsprofils, oder bei der Übermittlung und Kommunikation mit der BfEE.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne direkt an.

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