Leitfaden zur Erstellung der Zuteilungsdatenberichte für kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen in der vierten Emissionshandelsperiode
Alle Anlagenbetreiber, die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, müssen bis zum 31.03. des Folgejahrs einen jährlichen Zuteilungsdatenbericht bei der zuständigen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) einreichen. Dieser Bericht wird erstmals zum 31.03.2021 für die Berichtsjahre 2019 und 2020 fällig. Mit ihm werden nicht nur die Aktivitätsraten und andere Daten für die Anpassung der Zuteilung nach Artikel 5 und 6 AnpassungsVO berichtet, sondern darüber hinaus umfassende Daten in Anlehnung an Umfang und Struktur des Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen.
Mit dem hier kostenlos zur Verfügung gestellten „Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2021-2030“ bieten die DEHSt eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informiert über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
GALLEHR+PARTNER® unterstützt betroffene Unternehmen zu Fragen rund um das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und das nationale Emissionshandelssystem (nEHS).
Das könnte Sie auch interessieren:
- DEHSt Hintergrundpapier zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS/BEHG) veröffentlicht
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG, nEHS) – Wer ist betroffen?
- Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und die Konsequenzen für betroffene Unternehmen
- Energiemanagement in der Industrie: Die ISO 50001 als Managementsystem zur Vermeidung von Energie- und CO2 Kosten